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  3. Urteil: Gericht: Kein Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule

Urteil
16.04.2014

Gericht: Kein Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule

Die Klägerin Anna Ignatius (mit ihrem Anwalt Thomas Heinrichs) wollte das Land Baden-Württemberg  zur Einführung des Fachs Ethik an Grundschulen verpflichten - und scheiterte.
Foto: Peter Endig, dpa

Konfessionslose Grundschüler haben  keinen Anspruch auf Unterricht im Fach Ethik als Ersatz für  Religionsunterricht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Bundesländer sind laut Verfassung nicht verpflichtet, Ethik bereits ab der ersten Klasse anzubieten,  entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch in  Leipzig verkündeten Urteil.

Mit der Entscheidung scheiterte die Klage einer Mutter  konfessionsloser Kinder. Die Frau wollte das Land Baden-Württemberg  zur Einführung des Fachs Ethik an Grundschulen verpflichten. (Az. 6  C 11.13)

Dass das Fach Ethik erst in höheren Klassen angeboten wird, führt  dem Urteil zufolge nicht zu einer verfassungswidrigen  Benachteiligung von konfessionslosen Grundschülern gegenüber jenen,  die am Religionsunterricht teilnehmen.

Das Fach Religion sei durch  das Grundgesetz vorgeschrieben, Ethikunterricht nicht, begründete  das Gericht seine Entscheidung. Zudem verfüge der Staat bei der  Einrichtung von Schulfächern über eine gewisse Gestaltungsfreiheit.  Deren Grenzen würden im vorliegenden Fall nicht überschritten. afp

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