Gericht: Kein Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule
Konfessionslose Grundschüler haben keinen Anspruch auf Unterricht im Fach Ethik als Ersatz für Religionsunterricht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Bundesländer sind laut Verfassung nicht verpflichtet, Ethik bereits ab der ersten Klasse anzubieten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil.
Mit der Entscheidung scheiterte die Klage einer Mutter konfessionsloser Kinder. Die Frau wollte das Land Baden-Württemberg zur Einführung des Fachs Ethik an Grundschulen verpflichten. (Az. 6 C 11.13)
Dass das Fach Ethik erst in höheren Klassen angeboten wird, führt dem Urteil zufolge nicht zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung von konfessionslosen Grundschülern gegenüber jenen, die am Religionsunterricht teilnehmen.
Das Fach Religion sei durch das Grundgesetz vorgeschrieben, Ethikunterricht nicht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem verfüge der Staat bei der Einrichtung von Schulfächern über eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Deren Grenzen würden im vorliegenden Fall nicht überschritten. afp
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