Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Kultur
  3. Gesellschaft
  4. E-Mobilität: Diese Probleme gibt's mit den Elektro-Kleinstfahrzeugen

E-Mobilität
16.11.2018

Diese Probleme gibt's mit den Elektro-Kleinstfahrzeugen

Das Hoverboard.
Foto: Swen Pförtner, dpa

PLEVs sind ein weltweiter Trend. Diese Kleinstfahrzeuge verändern den Verkehr. Doch bei uns gibt es Probleme.

Die Zukunft fühlt sich erst einmal ein bisschen wackelig an. Aber auch ziemlich wendig. Zehenspitzen runterdrücken: fahren. Hacken nach unten: stop. Hüfte nach rechts oder links drehen: nach rechts oder links fahren. Fürs Gleichgewicht muss erst mal noch eine Schulter herhalten. Ganz normal für einen Anfänger auf einem Hoverboard oder einem Elektro-Einrad. Ebenso der Gedanke an „Zurück in die Zukunft II“. Jene berühmte Szene, in der Marty McFly mit sich selbstschnürenden Turnschuhen auf ein Hoverboard springt und mit dem Brett geräuschlos davonschwebt. So einfach wie genial stellten sich jedenfalls die Drehbuchautoren 1989 die Mobilität der Zukunft im Amerika des Jahres 2015 vor. Wie schwierig es moderne Kleinstfahrzeuge im Jahr 2018 in Deutschland haben sollen, dass hierzulande die Bürokratie einen Boom stoppt, darauf wären sie damals wohl nicht im Traum gekommen. Und vermutlich auch nicht, dass darüber ein Streit entbrennt.

In den USA, in China und in vielen europäischen Städten fahren sie schon

Hoverboards gibt es inzwischen in jedem größeren Spielzeuggeschäft. Sie fliegen zwar nicht wie im Film, aber durch den geräuschlosen Elektroantrieb vermittelt die zweispurigen Gefährte schon ein wenig Schwebegefühl. Zu ihrer Elektro-Familie gehören auch Einräder (OneWheels), Zweiräder wie Tretroller (E-Kickscooter) und Mini-Segways oder Vierräder wie Skateboards. Diese Elektrokleinstfahrzeuge (Personal Light Electric Vehicle, kurz: PLEV) können bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren und sind der weltweite Fortbewegungstrend schlechthin. US-amerikanische Städte, chinesische Metropolen und auch zahlreiche Orte in Europa haben sie in den vergangenen Jahren schon erobert – nicht immer problemlos, schließlich haben die PLEVs mitunter das Tempo auf Gehwegen und die Fahrzeugdichte auf Radwegen verändert.

Das OneWheel.
Foto: Ninebot by Segway

In Deutschland gelten sie als Kraftfahrzeuge - und das macht‘s kompliziert

Mancherorts wurden die Fahrer dieser Vehikel als Fußgänger auf Rädern eingestuft, anderenorts als Fahrradfahrer. In Deutschland gelten PLEVs durch den Elektromotor als Kraftfahrzeuge und sind, wenn sie schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren können, auf Straße, Rad- und Gehweg verboten. Für sie gilt auch nicht die private Haftpflichtversicherung. Dennoch werden PLEVs gekauft, verschenkt und auch im öffentlichen Raum gefahren. Die Folge: Die Polizei zieht solche Gefährte aus dem Verkehr. Die Fahrer bekommen Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Und manch Vater oder Mutter wird angezeigt, weil sie ihren Kindern das Fahren mit zu schnellen PLEVs ermöglicht haben. Denn nur auf Tempo 6 km/h gedrosselte Elektrokleinstfahrzeuge sind auf Gehwegen erlaubt.

„Viele Eltern wissen das alles nicht, wenn sie ihren Kindern diese Geräte kaufen“, sagt Renate Gielnik vom Ninebot-Center in Augsburg. Wenn sie in Beratungsgesprächen auf die Gesetzeslage hinweist und darauf, dass die PLEVs im Moment nur auf Privatgrund gefahren werden dürfen, sieht sie häufig erstaunte Gesichter. Viele überlegen es sich dann lieber noch mal, ob sie ihrem Nachwuchs so ein Gefährt kaufen. Bisher also kein Boom wie in Frankreich oder in den USA.

Der E-Kickscooter.
Foto: Ninebot by Segway

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet seit 2016 an einer Lösung

Die Branche wartet nun sehnlichst auf die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“, die der Bundesrat seit 2016 von der Bundesregierung fordert und vom Bundesverkehrsministerium gerade ausgearbeitet wird. Im September hieß es dort noch, die Elektrokleinstfahrzeuge sollten zukünftig wie Fahrräder behandelt werden - „mit der Maßgabe besonderer Vorschriften“.

Die Ernüchterung für viele PLEV-Freunde kam dann im Oktober, als ein Entwurf dieser Verordnung veröffentlich wurde. Das Papier behandelt nur Gefährte mit Lenk- oder Haltestange wie Tretroller – Hoverboards, Skateboards und Einräder fallen raus. Zudem geht es nur um Elektrokleinstfahrzeuge, die zwischen 12 und 20 Stundenkilometer schnell sind. Und der Entwurf sieht vor, dass die PLEVS nur mit Versicherungsplakette und entsprechendem Führerschein auf Radwegen oder der Straße gefahren werden dürfen. Eltern und Kindern mit ihren Hoverboards ist damit also nicht geholfen.

„Damit macht man eine ganze Branche tot“

Der Mini-Segway.
Foto: Ninebot by Segway

Der Entwurf erntete Kritik aus Politik und Wirtschaft. „Damit macht man eine ganze Branche tot“, meint der Präsident des Bundesverbands eMobilität, Kurt Sigl, über den Verordnungsentwurf und die darin behandelten unverhältnismäßigen Vorschriften. Auch der TÜV-Verband fordert Augenmaß bei der Regulierung. Mit einem Versicherungsschild etwa würden E-Tretroller Kraftfahrzeuge sein und dürften nicht mehr in Bus und Bahn transportiert werden. Das widerspräche dem Mobilitätsgedanken von E-Scootern, die gerade für die letzte Meile zwischen Haltestelle und Zuhause attraktiv sind.

„Ein von Ängstlichkeit geprägter Entwurf“

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wittert hinter diesem „restriktiven Verordnungsentwurf“, dass Elektrokleinstfahrzeuge blockiert werden sollen und ein alternatives Verkehrsmittel für die Nahmobilität ausgebremst werde. Bundestagsabgeordneter Matthias Gastel (Wahlkreis Nürtingen/Filder) hakte sofort in einer Anfrage an den Bundestag nach, weshalb beispielsweise Hoverboards, Einräder und Skateboards aus der Verordnung rausfallen. „Ich finde es äußerst schade, dass die Große Koalition einen von Ängstlichkeit geprägten Entwurf vorlegt. Die Bundesregierung verkennt damit die Chancen, die sich für die Vermeidung von Autokurzstreckenfahren ergeben“, sagt er auf Anfrage unserer Zeitung und ergänzt: „Schon heute steht Fußgängern und Radfahrenden häufig zu wenig Platz zur Verfügung. Nun kommen die Elektrokleinstfahrzeuge hinzu. Dies alles macht deutlich, dass wir vielerorts den knappen Verkehrsraum neu aufteilen müssen.“ Der Entwurf blockiere die Innovation in dem Bereich eMobilität, von der sich Stadtplaner weniger Staus und sauberere Luft versprechen. Inzwischen läuft auch eine Petition, in der gefordert wird, dass der Bundestag PLEVs wie Elektrofahrräder einstuft.

Ein Senior auf dem Einrad, Pendler auf dem Tretroller

Während sie auf Neuigkeiten aus Berlin wartet und PLEV-Neulingen zum Üben ihre Schulter anbietet, erzählt Renate Gielnik gerne eErfolgsgeschichten. Von Pendlern, die am Stadtrand parken und auf dem E-Kickscooter weiterrollen. Von einem Arzt im Ruhestand, der sich ein Einrad gekauft hat und ihr von seinen Erfolgen Videos schickt. Von einem Mann, der dank eines PLEVs nun seine Familie auf Städtetrips begleiten kann – zuvor war das für ihn zu anstrengend gewesen. Renate Gielnik hofft, dass bald in Deutschland die eZukunft beginnt und sie legal auf ihr Einrad steigen darf.

„Lasst uns noch ein paar Wochen Zeit“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat jüngst in einem Bürgertalk signalisiert, dass die Verordnung noch nicht fix ist und derzeit mit den Ländern diskutiert werde. „Lasst uns noch ein paar Wochen Zeit“, sagt er und verbildlichte das Problem so: Rentner fährt mit Tempo 30 und Helm auf Mofa und wird von einem Elektroskateboard „ohne Helm, ohne Zulassung, ohne gar nichts“ mit Tempo 45 überholt. Spätestens Anfang 2019 will Scheuer eine Lösung dafür haben – dann soll die PLEV-Verordnung in Kraft treten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.11.2018

Auch in Deutschland sind diese Fahrzeuge bereits erlaubt - bis 6 km/h ist dies auf Fußwegen auch gut möglich. Deutschland hat also sehr wohl eine Gesetzgebung die Menschen mit mobilen Einschränkungen unterstützt.

Die aktuellen Initiativen wollen schnelleren Verkehr bis Tempo 20 auf den Fußwegen ermöglichen. Verkehr der auf Knopfdruck Tempo 20 erreicht und damit deutlich schneller als viele Radfaher unterwegs sind

Der Ansatz der Verkehrsministeriums ist daher richtig; diese Fahrzeuge gehören nicht auf den Fußweg sondern auf Radweg und Straße. Kein Mensch kann sonst mehr sicher mit dem Auto seine Grundstücksausfahrt verlassen.

17.11.2018

Vielen Dank für diesen Artikel der das aktuelle Problem auf deutschen Straßßen auf den Punkt beschreibt! Ich nutze seit einiger Zeit bereits ein "Elektrokleinstfahrzeug" in Berlin und hatte somit auch bereits mehrfach Kontakt mit der Berliner Polizei plus einer Strafanzeige, da ich ohne Versicherungsschutz/ABE auf meinem Elektroskateboard unterwegs war. Noch nie habe ich einen "Rentner mit seinem Mofa" mit 45km/h ohne Helm überholt und werde es auch nicht tun! Zum einen fahre ich immer mit Helm und Schutzkleidung wie fast alle in meinem eKF Umfeld und zum anderen ist es auf Grund der Qualität von Berliner Radwegen, Fußwegen und Straßen dauerhaft auch nicht ratsam so schnell zu fahren! In Berlin ein Fortbewegungsmittel für "die letzte Meile" zu haben ist in vielen Fällen sehr hilfreich und verkürzt den Weg ins Büro ungemein. Auch müsste ich mich bei meiner spontanen Fahrt zum Bäcker am Sonntagmorgen nicht mehr ständig Umdrehen damit meine Brötchen nicht noch teurer werden! Ja ich bin mir bewusst -> "Fahrrad oder zu Fuß" nutzt man in diesem Falle und kein Skateboard, aber vlt würden dann auch mehr Autofahrer diese einfache Alternative zusammen mit dem öffentlichen Nahverkehr nutzen wenn es nicht mehr illegal wäre? Mit einer einheitlichen Regelung (Helm, 25km/h und Licht) für alle eKF die einem auch den Abschluß einer Versicherung ermöglicht wäre uns allen schon sehr geholfen! Auch würde ich mich darüber freuen wenn mehr Bürger die Petition 84783 zu diesem Thema zeichnen um mehr Aufmerksamkeit für die neue Art der Fortbewegung in deutschen Großstädten zu schaffen -> https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_13/Petition_84783.nc.html.
Auch der "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft" weisst in seiner aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass es auch für die bereits heute verbotswidrig auf öffentlichen Wegen oder Plätzen genutzten Fahrzeuge eine Regelung geben muss.
Zitat: "Diese nicht zulassungsfähigen Kraftfahrzeuge werden auch Schäden verursachen. Es ist daher notwendig, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift, diese gleichermaßen relevanten Risiken zu berücksichtigen. Die Versicherungswirtschaft wird die Umsetzung dieser Maßnahmen konstruktiv begleiten." Ende des Zitats

Zusätzlich werde ich ein Gespräch am 13.12.2018 im Rahmen einer angemeldeten Besucherveranstaltung zusammen mit vielen Deutschen eKF Herstellern, Fahrern und dem BMVI führen. Ich würde mich sehr freuen wenn wir dadurch einen Dialog ans Laufen bekommen würden wodurch eine Verordnung entsteht die uns allen hilft.
Fast ganz Europa zeigt uns dass es klappt, warum dann nicht auch in Deutschland?

BITTE untersützt uns bei Facebook „Electric Empire“

18.11.2018

>> aber vlt würden dann auch mehr Autofahrer diese einfache Alternative zusammen mit dem öffentlichen Nahverkehr nutzen wenn es nicht mehr illegal wäre? <<

Die Antwort ist grundsätzlich nein.

Der Umstieg in eine Kombination aus ÖPNV und Mini-E-Scooter ist eine Perspektive, die bestenfalls in sehr großen Städten mit U- und S-Bahn Netz und hoher Diebstahlsrate bei Fahrrädern denkbar erscheint. Man hat ja manchmal bei den Befürwortern den Eindruck, das Fahrrad und E-Bike noch nicht erfunden wurden.

Defizite gibt es flächendeckend bei der wettergeschützten und diebstahlsicheren Abstellung von Fahrrädern. Es kann ja wohl nicht sein, dass zig Leute dann ihre >10Kg schweren Mini-E-Scooter in Bus oder Tram mit der Gefahr jederzeitiger Schnellbremsungen mitnehmen. Vom Platzbedarf in der Hauptverkehrszeit ganz zu schweigen.

Viel eher steht zu erwarten, dass die Kombination PKW + Mini-E-Scooter verstärkt auftritt, um das Thema Stau und Parkplatznot auf den letzten 2-3 Km zu entschärfen.

Der ÖPNV wird durch diesen Trend eher geschwächt, weil seine Nachteile bei Reisezeit eher noch größer werden.

Außerhalb der hellgrünen Blasen der Großstädte ist das ohnehin ohne jede Bedeutung.

16.11.2018

Das Beispiel am Ende zeigt die Absurdität der Ängste der Ahnungslosen zu diesem Thema. Ein E-Skateboard das 45km/h fährt ist eine absolute Ausnahmeerscheinung wie ein getunter Ferrari der 350km/h fährt. Das als Grund zu nehmen eine ganze so vielversprechende Gattung neuer E-Fahrzeuge quasi aufs Abstellgleis zu setzen ist wirklich kaum zu glauben.
Mal ein Bericht von jemanden, der einen E-TRetroller als Fahrzeug der letzten Meile scon eine Weile nutzt: mein Roller fährt in der höchsten Stufe 25km/h, was recht flott ist und ich selten ausfahre. Ein Tretroller ist kleiner und schmäler als ein Fahrrad, wegen dem geringen Gewicht wäre ein Unfall damit nicht so folgenschwer , aber was es für mich am sichersten macht: er lässt sich sehr präzise steuern, sowohl vom Weg als auch von der Geschwindigkeit. Viel besser als ein Fahrrad. Mit einem Tretroller kann ich sehr gut schnell auf Schrittgeschwindigkeit umstellen und mit den kompakten Maßen auch besser ausweichen. Ich hatte bislang noch keine einzige gefährliche Situation.
Und was den Gehweg angeht: ich fahre viel auf Gehwegen. Man tut in der Diskussion immer so, als ob demnächst ganz viele Tretroller auf völlig überfüllten Gehwegen unterwegs wären. Aber in Wahrheit sind 99% aller Gehwege ziemlich menschenleer, wie sich jeder auf dem Weg zur Arbeit überzeugen kann.

Also bitte: zerstört diese Chance nicht dadurch, dass nur die Worst-Case Szenarios betrachtet werden. Denn dann müsste man Autos als erstes verbieten.

18.11.2018

>> Ein Tretroller ist kleiner und schmäler als ein Fahrrad, wegen dem geringen Gewicht wäre ein Unfall damit nicht so folgenschwer <<

Das dominierende Gewicht ist das Körpergewicht und ob 15 Kg Fahrrad oder 13,5 Kg Mini-E-Scooter ist völlig egal.

http://monowheel.info/produkt/wizzard-2-0-scooter/

>> Er ist mit seinen 13,5kg inklusive den Akkus ein echtes Leichtgewicht <<

Die Fake-News Quote ist bei diesem Thema wirklich enorm.