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Urheberrecht
12.12.2018

Samples: In der Musik und vor Gericht zählt jede Sekunde

Auf der Langspielplatte „Trans Europa Express“ der Elektronik-Pop-Band Kraftwerk ist 1977 der Song „Metall auf Metall“ erschienen, der seit Jahrzehnten die Juristen beschäftigt.
Foto: Kraftwerk

Im Sampling-Streit zwischen der Band Kraftwerk und Moses Pelham deutet sich ein Sieg für die Elektronik-Pioniere an. Keine gute Nachricht für eine Kulturtechnik.

Es geht um zwei Sekunden. Aber diese zwei Sekunden metallischer Rhythmus beschäftigen schon seit mehr als zwei Jahrzehnten die Juristen, inzwischen auch auf europäischer Ebene. Auf der einen Seite: die Elektropop-Pioniere Kraftwerk, die jene zwei Sekunden schufen; sie stammen aus dem Stück „Metall auf Metall“, veröffentlicht 1977 auf dem Album „Trans Europa Express“. Auf der anderen Seite: der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham, der ohne Genehmigung ebenjene Passage als Sample für den Song „Nur mir“ der Rapperin Sabrina Setlur verwendete.

Sampling-Streit: Ein Generalanwalt könnte die Richtung vorgegeben haben

Juristisch gesehen dreht es sich bei dem Dauerbrenner-Streit darüber, was höher zu bewerten ist: Urheberrecht oder Kunstfreiheit. Auf einer anderen Ebene geht es darum, ob Sampling – also das Verwenden von Original-Passagen eines Musikstückes in einem anderen – als künstlerische Technik noch eine Zukunft hat. Das ist nun zumindest unwahrscheinlicher geworden. Maciej Szpunar, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat in seinem gestern veröffentlichen Gutachten in der Sache Kraftwerk gegen Pelham die Position der Urheber gestärkt. Die Kopie und der Gebrauch von Teilen eines Tonträgers in einem anderen Lied sei ein Eingriff in die Rechte des Herstellers und ohne dessen Erlaubnis zu verbieten, heißt es. Das sei keine gravierende Einschränkung der Kunstfreiheit.

Auch Afrika Bambaataa bediente sich bei Kraftwerk

Wer ein Sample ohne Erlaubnis verwendet, ist nach dieser Logik ein Dieb. Der Bedeutung dieser kulturellen Technik wird diese Lesart aber nicht gerecht. Sampling ist vor allem im Hip-Hop elementar, aber auch in verschiedenen Spielarten der elektronischen Musik – immer da, wo die Stücke nicht im Proberaum oder Aufnahmestudio entstehen, sondern an Rechner oder Sampler, einer Hardware, die aufgenommene Klänge in verschiedenen Höhen wiedergeben kann. Solche Geräte gibt es seit 1979. Im selben Jahr baute die Sugarhill Gang in „Rapper’s Delight“ eine Passage aus Chics „Good Times“ ein, und Rap-Kollege Afrika Bambaataa bediente sich für „Planet Rock“ (1982) bei „Trans Europa Express“ von Kraftwerk.

Vor allem letzteres Beispiel zeigt, welche Folgen diese Aneignung haben kann. Denn durch die Vermittlung Bambaataas wurde die kalte Robotermusik der steifen deutschen Kunstband plötzlich zur Blaupause für Breakdance-Musik in den USA. Und wenig später auch für Techno. Sampling hat diesen musikalischen Brückenschlag zwischen dem weißen Europa und den schwarzen USA möglich gemacht. Richtig eingesetzt dient Sampling der kulturellen Aneignung, der Verneigung vor Vorbildern, der Weitergabe von Musik an eine neue Generation von Hörern. Aber beim Sampling ist der Grat zwischen Inspiration und Diebstahl, zwischen künstlerischer Freiheit und kreativer Faulheit schmal.

Auch die Rolling Stones waren schon betroffen

Die Interpreten und Autoren der Originalstücke fühlen sich meist weniger geschmeichelt als bestohlen – gerade wenn die um das eigene Sample gebauten Stücke erfolgreich sind. Ein prominenter Fall kommt nicht aus der Welt des Hip-Hop, sondern aus der des Brit-Pop: So verwendete die Band The Verve für ihre 1997 erschienene Single „Bitter Sweet Symphony“ ein Passage des Rolling-Stones-Songs „The Last Time“ in einer Coverversion des Andrew Oldham Orchestra. Die Benutzung der eingängigen Streichermelodie war zwar mit den Rechteinhabern geklärt, doch diese sahen sich danach übervorteilt und schalteten die Anwälte ein. Das Ende vom Lied: Die Interpreten-Tantiemen von „Bitter Sweet Symphony“ laufen an The Verve vorbei; und Frontmann Richard Ashcroft ist jetzt nur noch Co-Autor – neben Keith Richards und Mick Jagger. Einen Song zusammen mit den Stones zu machen, hatte sich Ashcroft sicher anders vorgestellt.

Die meisten Pop- und Rockbands nutzen Sampling jedoch kaum – ganz anders als andere, oft eher abseits des Mainstream operierende Szenen. Dass ausgerechnet der eher dem Kommerz als der Kunst verpflichtete Pelham die Speerspitze des Kampfes um den Erhalt der Sampling-Kultur ist, entbehrt folglich nicht einer gewissen Ironie. Es macht die Sache aber nicht weniger bedeutend. Denn ohne Sampling wären ganze Genres nicht entstanden. Die tausende Male gesampelten Schlagzeug-Sequenzen aus James Browns „Funky Drummer“ sowie „Amen Brother“ der Gruppe The Winstons sind für Hip-Hop und Drum’n’Bass beinahe so elementar wie die Violinen für ein Sinfonieorchester.

Ein ganzes Album von DJ Shadow aus Samplings

Manche Produzenten haben es im Umgang mit vorhandenem Material zu einer erstaunlichen Virtuosität gebracht. Man denke nur an DJ Shadows 1996 erschienenes Album „Endtroducing …“, das ausschließlich aus Samples bestand. Und es gibt eine Szene von Menschen, die in Gebraucht-Plattenläden nach möglichst obskuren Samples suchen – oder im Internet versuchen, die Herkunft der entliehenen Elemente in aktuellen Tracks aufzuklären. In einer Zeit, in der musikalische Neuerfindungen kaum stattfinden, ist Sampling eine Möglichkeit, die Geister der Vergangenheit in neue Stücke zu bannen, neue Kontexte zu produzieren, ohne einfach nur die Songs von früher nachzuspielen.

Ein Gutteil derKraftwerk-Einkünfte stammt aus Lizenzen

Ist das bald alles vorbei? Der Europäische Gerichtshof spricht sein Urteil zwar erst in einigen Monaten, gewöhnlich folgt er aber dem Generalanwalt. Eine Folge könnte sein, dass Sampling aus dem kommerziellen Musikbereich weiter verschwindet. Wer es sich leisten kann, lässt die verwendeten Versatzstücke ohnehin schon von Studiomusikern nachspielen, wodurch keine Lizenz mehr eingeholt werden muss, sondern – je nach Umfang des Samples – den Urhebern nur Autorenrechte eingeräumt werden. Ein generelles Sample-Verbot aussprechen werden aber wohl nur wenige Künstler, denn am Ende profitieren sie ja mit. Ein Gutteil der Einkünfte von Kraftwerk stammt aus Sample-Lizenzen. Und „Bitter Sweet Symphony“ war für die Rolling Stones angeblich der kommerziell erfolgreichste Song seit den 70er-Jahren.

Ein paar Sekunden Musik können viel Geld wert sein, wenn auch längst nicht mehr so viel wie 1997, als der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham begann. Für die Sampling-Kunst vielleicht sogar eine gute Nachricht: Für die paar Cent von Spotify lohnt sich der ganze juristische Ärger gar nicht mehr.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.12.2018

Nachdem dieser Samplingstreit jetzt höchstrichterlich entschieden ist, muß ich auch noch meinen Senf dazugeben:
Ich hab mal bei Kraftwerk reingehört in "Metall auf Metall" und das urheberrechtlich geschützte Werk besteht aus 5 Schlägen eines vermutlich Metallrohres gegen sowas wie ein Metallgeländer - Schlag 1, 4 und 5 erfolgen in der "Nähe" - die Schläge 2 und 3 weiter entfernt, wobei die Schläge 2 und 3 bzw. 4 und 5 als Doppelschläge wahrnehmbar sind , also comichaft gesprochen dong, däng-däng, dong-dong. Danach kommt dann noch ein zweimaliges Rasseln von vermutlich Steinen in einer Konservendose hinzu.
Wer sowas sampelt (kopiert) und nicht selbst hinkriegt ohne den Urheber zu fragen/erwähnen, ist selber Schuld. Das Rechtssystem, das solches ungemein Schöpfungshohes urheberrechtlich schützt, ist fragwürdig.
Ich erinnere mich an meine Klangexperimente als Dreijähriger am Metalltreppengeländer in unserem Haus. Und das war 1973, also vor TEE . Leider war niemand da, um das aufzunehmen und urheberrechtlich schützen zu lassen - meinen Eltern ging das nur tierisch auf den Sack.