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Feiertage
21.11.2023

Was ist Buß- und Bettag? Und gilt da wieder Tanzverbot?

Der Buß- und Bettag wurde erstmals im Jahr 1532 gefeiert und ist für evangelische Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung.
Foto: dpa

Buß- und Bettag: Für evangelische Christen ist das ein ganz besonderer Tag. Nur in einem Bundesland ist er sogar noch ein Feiertag. Frei haben Schüler trotzdem.

Der Buß- und Bettag wurde erstmals im Jahr 1532 gefeiert und ist für evangelische Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung. Dabei geht es nicht um Buße für begangene Sünden, sondern um eine Umkehr zu Gott durch ein Überdenken der eigenen Haltung.

"Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrümer wie beispielsweise Ausländerhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen", heißt es bei der Evangelischen Kirche selbst.

Früher gab es dutzende Bettage

Zurück geht der Buß- und Bettag auf den Brauch, in Notzeiten einen Bußgottesdienst abzuhalten, in dem Gott um Vergebung und Hilfe gebeten wird. Einheitlich gefeiert wurde er aber lange Zeit nicht. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts gab es im Deutschen Reich 47 unterschiedliche Bußtage - an sage und schreibe 24 Terminen.

Erst 1883 beschloss Preußen, die verschiedenen Bettage auf einen gemeinsamen Tag zusammenzulegen. 1934 wurde der Buß- und Bettag gesetzlich geschützter Feiertag in ganz Deutschland - immer am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr.

Buß- und Bettag - der Eintrag im Hausaufgabenheft eines Mindelheimer Schülers: Schulkinder haben frei, Erwachsene aber müssen arbeiten.
Foto: Johann Stoll

Tanzverbot am Buß- und Bettag

1995 war allerdings Schluss damit. Um die Pflegeversicherung zu finanzieren, wurde der Tag als Feiertag in allen Bundesländern außer Sachsen ersatzlos gestrichen. Mit einem Kompromiss, der viele berufstätige Eltern im Freistaat Bayern vor Probleme stellt: Schulkinder haben nämlich frei, Erwachsene aber müssen arbeiten.

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Übrigens: Buß- und Bettag ist in Bayern ein stiller Tag, an dem ein Tanzverbot gilt. (AZ)

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