1,5 Stellplätze sollen künftig nicht mehr reichen
Dießens Bürgermeister kündigt als Reaktion auf die immer dichtere Bebauung eine gemeindliche Satzung an
Bauherren in der Marktgemeinde Dießen müssen künftig damit rechnen, mehr Stellplätze errichten zu müssen. Bürgermeister Herbert Kirsch hat in der jüngsten Bauausschusssitzung angekündigt, dass die Gemeindeverwaltung demnächst eine gemeindliche Stellplatzsatzung erarbeiten solle. Bislang müssen Bauherren in Dießen in der Regel 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachweisen. Dies ist in den Bebauungsplänen geregelt und wird auch in nicht überplanten Ortsbereichen von der Gemeinde gefordert, wenngleich der Mindeststandard in der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung nur einen Stellplatz als Minimum ansetzt. Sowohl die Praxis in Dießen wie auch die Verordnungsvorschriften reichen aber nach Einschätzung des Bürgermeisters nicht immer aus: „Für ein Doppelhaus braucht man vier Stellplätze, alles andere ist lebensfremd.“
Anlass für diese Ankündigung war die erneute Vorlage eines Bauantrags für einen Dreispänner, der Teil der Nachfolgebebauung für den abgebrochenen Gattinger Keller an der Rotter Straße ist. Auf dem Gelände sollen in Form einer Doppel- und Reihenhausbebauung insgesamt zehn Wohneinheiten entstehen. Dafür werden 15 Stellplätze nachgewiesen, was nach Einschätzung Kirschs in der Praxis nicht ausreichend sei.
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