5:0 für Klaus Bühler
Der Markt Kaufering hat seine Berufung in Sachen Ärztehaus zurückgenommen. Eine Klage gegen den früheren Bürgermeister wurde zurückgewiesen. Und es gibt noch eine Anzeige wegen übler Nachrede.
Der Rechtsstreit um 4000 Euro, die ein Mieter für einen vorzeitigen Auszug aus einer Wohnung im späteren Kauferinger Ärztehaus erhalten hat, ist beendet: Auf Anraten des Landgerichts in Augsburg hat der Marktgemeinderat seine Berufung zurückgezogen. Das hat der frühere Bürgermeister Dr. Klaus Bühler mitgeteilt. Er war derjenige, der seinerzeit die Zahlung an den Mieter veranlasst hatte.
Zu der von der Kommune gewünschten Verhandlung in der zweiten Instanz ist es damit gar nicht mehr gekommen. Zuvor hatte das Landgericht die Kommune darauf hingewiesen, „dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“ und zugleich die Urteilsbegründung des Landsberger Amtsgerichts bestätigt. Der frühere Rathauschef bemerkt dazu: „Im Volksmund würde dieser Hinweis mit ,Watschn’ umschrieben werden können.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.