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  3. Kaufering beschließt Berufung: Ärztehaus-Zahlung geht in die zweite Instanz

Kaufering beschließt Berufung
06.10.2015

Ärztehaus-Zahlung geht in die zweite Instanz

Die Einrichtung eines Ärztehauses und eine damit verbundene Zahlung von 4000 Euro, um einen früheren Wohnungsmieter zum Auszug zu bewegen, beschäftigen nun auch das Landgericht in Augsburg.
Foto: Thorsten Jordan

Die 4000 Euro für einen ehemaligen Mieter beschäftigen bald das Landgericht

Der Rechtsstreit des Marktes Kaufering mit einem früheren Wohnungsmieter im heutigen Ärztehaus wird demnächst vor dem Landgericht in Augsburg weitergeführt. Nach der Niederlage der Kommune vor dem Landsberger Amtsgericht hat der Marktgemeinderat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Der Beschluss erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung. Und weil die Öffentlichkeit dazu bislang nicht hergestellt sei, gab es zu der Nachricht bislang keine offizielle Bestätigung aus dem Rathaus, weder von Bürgermeister Erich Püttner noch von Dritter Bürgermeisterin Gabriele Hunger, die derzeit wegen Püttners Urlaub die Amtsgeschäfte führt. Allerdings war zwischenzeitlich vom Sprecher des Amtsgerichts, Alexander Kessler, zu erfahren, dass der Fall bald bei einer der beiden Berufungskammern für Zivilsachen im Landgericht aufschlagen wird.

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