Alle halbe Stunde ein Fuchzgerl
Gemeinde will bald fürs Parken im Freizeitgelände Geld verlangen. Das Landratsamt muss aber noch zustimmen.
Wer künftig am Uttinger Freizeitgelände parkt, muss zahlen – sofern er länger als 30 Minuten auf den dortigen Parkplätzen stehen bleibt. Der Uttinger Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die Parkgebührenverordnung für die rund 250 Plätze beschlossen. Es bedarf aber noch der Zustimmung vom Landratsamt über den gewünschten Umgriff. Danach sind die ersten 30 Minuten kostenfrei, danach kostet jede angefangene halbe Stunde 50 Cent. Wer den ganzen Tag stehen bleiben will, muss fünf Euro zahlen. Die Parkgebühren müssen im Zeitraum von 10 bis 20 Uhr bezahlt werden und auch in der Wintersaison. Die neue Verordnung gilt unter anderem für die bestehenden Parkplätze. Laut Bürgermeister Josef Lutzenberger ist mit der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg, die die Plätze gebaut und das Recht hatte, sie für die Alte Villa zu nutzen, eine Regelung getroffen worden.
Einbezogen werden soll auch das bisher als Bolzplatz gewidmete, aber schon als Parkfläche genutzet Areal und ein Privatgrundstück, auf dem Boote lagern.
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