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29. Januar 2009 18:00 Uhr

Alle vier sind im Außenbereich

Dettenhofen (sja) - Die Diskussion über Antennen und Elektrosmog hatte in Dettenhofen am Dienstag eine Fortsetzung: Knapp zwei Monate ist es nun her, dass die Bürger über den geplanten Internet-Funk in ihrem Dorf debattierten. Nun lud Dießens Bürgermeister Herbert Kirsch zu einer Informationsveranstaltung über die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde bei der Standortbestimmung von Mobilfunkmasten. Denn der Mobilfunkbetreiber O2 will eine neue Antenne zur besseren Versorgung von Dettenhofen und den umliegenden Orten aufzustellen. Hierzu hat das Unternehmen im Rahmen des Mobilfunkpaktes vier Standorte vorgeschlagen. Die Gemeinde soll sich dazu äußern, das Thema steht am Montag im Gemeinderat auf der Tagesordnung.

Vier Standorte

Standort A liegt circa 150 Meter südöstlich vom Hochbehälter Pitzeshofen im Staatsforst. Aufgrund dessen müsste aber eine 40 Meter große Antenne errichtet werden, um über die Baumspitzen herauszuragen. Ein nur zehn Meter hoher Mast wäre bei Standort B vonnöten, da diese sich auf freier Flur zwischen Pitzeshofen und Dettenschwang befindet. Standort C, östlich von Pitzeshofen, ist nach Auskunft des Mobilfunkunternehmens technisch nicht realisierbar und wird daher nicht mehr in Erwägung gezogen. Den Hochbehälter südlich von Pitzeshofen hat O2 als Standort D deklariert.

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Der Jurist und Baurechtsspezialist Dr. Gerhard Spieß, der sich um kommunale Rechtsfragen der Gemeinde Dießen kümmert, gab den etwa 80 Anwesenden einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Dabei hat der Gesetzgeber, sowohl im Bundes- wie auch im Landesrecht, den Mobilfunkunternehmen einen relativ lockeren Rahmen gesetzt. So sind zum Beispiel Antennen mit einer Höhe unter zehn Meter genehmigungsfrei. Aufgrund dieser Regelung kann die Gemeinde einen Bauantrag für einen Mobilfunkmast lediglich planungsrechtlich überprüfen.

Im Außenbereich privilegiert

Erschwerend kommt hinzu, dass der Bau eines Handymastes im Außenbereich privilegiert behandelt werden muss. Alle vier Dettenhofener Standorte liegen im Außenbereich. Daher können nur öffentliche Belange als Argument gegen die Errichtung einer solchen Antenne geltend gemacht werden. Öffentliche Belange sind zum Beispiel der Denkmal-, Landschafts- und Naturschutz.

Die Gemeinde kann grundsätzlich Handymasten nicht verbieten, aber es gibt die Möglichkeit, dem Mobilfunkunternehmen mit einem Flächennutzungsplan Eignungsflächen für die Masten auszuweisen. In der Bürgerversammlung Anfang März soll auch darüber gesprochen werden.

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