Am Wiesbach dürfte sie bauen, am Öschle nicht
Eine Bauwerberin scheitert mit dem Versuch, ein zweigeschossiges Wohnhaus zu errichten. An anderer Stelle in Unterdießen ist dies jedoch möglich. Die Frau fragt sich, wo da die Gleichbehandlung bleibt
Der Unterdießener Gemeinderat bleibt dabei: Das Bebauungskonzept im „Öschle“ soll beibehalten werden. Erneut lehnten die Gemeinderatsmitglieder den Antrag eines ortsansässigen Ehepaares ab, das eine Änderung des Bebauungsplanes wünscht. Die Bauwerber möchten auf ihrem Grundstück ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen errichten. Erlaubt ist aber nur ein Haus mit einem Erdgeschoss plus Dachgeschoss (mit einem Kniestock bis zu 1,40 Metern).
Der Bebauungsplan für das Öschle sieht eine höhenmäßige Staffelung der Häuser vor: Im inneren Ring sind zwei Vollgeschosse möglich, im äußeren Ring nicht. Diese Festsetzungen seien aufgrund des Ortsbildes getroffen worden, sagte Bürgermeister Alexander Enthofer dem LT.
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