Angeklagter schenkt „reinen Wein“ ein
30-jähriger Mann wird vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.
Für den Angeklagten endete der „schöne Abend“ nach einem Barbesuch mit weiblicher Begleitung mit einer verbalen Auseinandersetzung und einem verletzten Auge – und anschließend einer daraus resultierenden Hauptverhandlung im Gerichtssaal einige Monate später. Die ging nun vor dem Amtsgericht Landsberg mit der Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Auflagen zu Ende.
Ihm wurde vorgehalten, in einer Oktober-Nacht des Vorjahres einen anderen Gast mit dem Kraftausdruck „Hurensohn“ beleidigt zu haben. Nach der Beweisaufnahme war davon nicht mehr die Rede. Richter Andreas Niedermeier, Staatsanwältin Juliane Scholz und Verteidiger Rechtsanwalt Karl Mayer glaubten dem 30-Jährigen, dass dieses Schmähwort nicht zu seinem Wortschatz gehöre. Und dass er versucht haben soll, einer Auseinandersetzung mit zwei anderen Männern in der Bar aus dem Weg zu gehen.
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