Aus Angst um den Motorroller
Eigentlich ging es am Amtsgericht um Nötigung. Doch darüber wurde nicht lange diskutiert. Am Ende gab es gar kein Urteil.
Vor Gericht gehen die Meinungen mitunter weit auseinander. So auch bei einer Verhandlung am Amtsgericht in Landsberg, bei der es eigentlich um Nötigung ging, aber lange über etwas ganz anderes diskutiert wurde. Am Ende wurde der Angeklagte von Strafrichter Alexander Niedermeier weder frei noch schuldig gesprochen. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit der Schuld ohne jegliche Auflagen für den 63-Jährigen eingestellt.
Ein 44-Jähriger aus Geltendorf hatte gegen den Mitarbeiter einer Fahrzeugwerkstatt in der Nähe von Frankfurt Anzeige erstattet. Wohl aus Angst, dass ihm sein Geburtstagsgeschenk, ein Motorroller, von dem 63-Jährigen weggenommen wird. Der Rollerfahrer sagte, er habe turnusgemäß Inspektionen durchführen lassen. Als das Gefährt erneut nicht funktionierte, habe er den Kundenservice angefordert. Und verlangt, dass der Roller kostenlos repariert werden soll.
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