Aus für die Heirats-Location Weghäusl
Windacher Gemeinderat stellt keinen Bebauungsplan auf. Damit wird dort nicht mehr groß gefeiert
Am Weghäusl wird nicht mehr gefeiert – zumindest nicht mehr in großem Stile. Mit einer Mehrheit von 8:6 Stimmen hat sich der Windacher Gemeinderat in der jüngsten Sitzung dagegen ausgesprochen, einen Bebauungsplan für das Einzelgehöft südlich von Schöffelding aufzustellen. Und der wäre die Voraussetzung dafür, das Anwesen weiterhin als Veranstaltungsort nutzen zu können.
Ursprünglich war hier im 19. Jahrhundert der königlich bayerische Wegemacher untergebracht. Die jetzigen Eigentümer hatten das Anwesen im Außenbereich 2014 erworben und dort unter dem Namen „die Wegemacherei“ eine „Hochzeits-Location“ betrieben. Baurechtlich genehmigt ist aber nur Wohnen sowie eine Nutzung weiterer Gebäude als Holzwerkstatt und Atelier. Im Oktober hatte sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, über baurechtliche Schritte nachzudenken, wie sich die Nutzung der Wegemacherei als Hochzeits-Location baurechtlich legalisieren ließe. Derzeit gibt es noch eine Duldung bis Ende 2017. Im Landratsamt hatte man sich zu einem Scoping-Termin getroffen. Dabei äußern sich verschiedene Behörden informell über ihre Einschätzung, noch bevor in die Bauleitplanung eingestiegen wird. Dort gab es auch Bedenken gegen einen Bebauungsplan, wie Bürgermeister Richard Michl sagte.
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