Aussicht auf Einigung am Kleinen Hornberg
Im Gerichtsstreit strebt die Gemeinde Apfeldorf eine gütliche Lösung an. Sie stellt jedoch eine Bedingung
Der gerichtliche Streit um die Sperrung am Kleinen Hornberg könnte vielleicht noch in diesem Jahr beigelegt werden: Die Gemeinde Apfeldorf möchte nun einem Vergleich zustimmen. Doch nur unter einer Bedingung: Der Anwohner, der gegen die Sperre geklagt hat, soll dort ausschließlich mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen fahren dürfen – und nicht mit dem Pkw.
Wie im Landsberger Tagblatt mehrfach berichtet, hatte die Gemeinde den Berg für motorisierte Fahrzeuge gesperrt. Begründung: Der Weg sei in ein Rad-Fußweg-Konzept eingebunden und werde vor allem von vielen Schulkindern täglich genutzt. Für den Anwohner hatte die Gemeinde zwar eine Ausnahme eingeräumt: Er darf den oberen Teil des Berges mit seinen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, um seine Felder zu bewirtschaften. Das untere Stück ist aber auch für ihn gesperrt – was dem Anwohner seither keine Durchfahrt zur Staatsstraße mehr ermöglicht. Das Verwaltungsgericht München hatte kürzlich bei einer Verhandlung in Apfeldorf einen Vergleich vorgeschlagen. Der Inhalt dieses Vergleichs wurde mittlerweile vom Gericht ausgearbeitet und ging jetzt den Parteien zu.
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