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  3. Bebauungsplan Seeweg-Süd: Badehütten werden wieder gestrichen

Bebauungsplan Seeweg-Süd
24.10.2012

Badehütten werden wieder gestrichen

Nur vorsichtig soll hier am Seeweg-Süd, zwischen Engenrieder Graben und Riederau nachverdichtet werden. Der Bauausschuss hat Wünsche nach einem höheren Baurecht abgewiesen.
2 Bilder
Nur vorsichtig soll hier am Seeweg-Süd, zwischen Engenrieder Graben und Riederau nachverdichtet werden. Der Bauausschuss hat Wünsche nach einem höheren Baurecht abgewiesen.
Foto: Stephanie Millonig

Bauausschuss weist Forderungen nach mehr Baurecht in dem Gebiet südlich von Riederau zurück

Die einen sehen sich in ihren Eigentumsrechten beschränkt, die anderen wollen mehr Ruhe im Seeweg Süd. So lassen sich die unterschiedlichen Einwände zum Bebauungsplan Seeweg-Süd, südlich von Riederau grob zusammenfassen, mit denen sich der Dießener Bauausschuss am Montagabend  beschäftigt hat. Die Planung sieht laut den schriftlichen Ausführungen von Bauamtschefin Johanna Schäffert vor, dass allenfalls maßvoll nachverdichtet wird, das Seeufer von zusätzlicher Bebauung frei gehalten wird, die Grünstrukuren erhalten werden und der Überschwemmungsbereich gesichert wird. Bestärkt wird die Gemeinde hierin unter anderem durch die Regierung von Oberbayern, die auf die „Erfordernisse der Raumordnung“ verweist, wonach mehr Baurecht nur in „unvermeidbarem Umfang erfolgen soll und die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen sind. Die Wünsche einiger Anwohner nach mehr Bauraum oder Kritik daran, dass es für Gebäude im Überschwemmungsbereich künftig kein Baurecht mehr gibt, wiesen die Ausschussmitglieder so auch zurück. Es gibt aber nicht nur Anlieger, die sich in ihrer Entfaltung eingeschränkt sehen, sondern auch Bürger, die sich gegen eine größere Verdichtung – „Verstädterung“ – und vor allem auch gegen Erweiterungsmöglichkeiten für das Restaurant Seehaus aussprechen. Lärm und Verkehrsbelastung werden angeführt. Bauamtsleiterin Schäffert verweist in ihren Ausführungen darauf, dass eine Erweiterung um maximal 80 Quadratmeter möglich ist, woraus keine Zuspitzung der Immissionsbelastung zu erwarten sei.

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