Bahnausbau: Penzing klagt nicht
Zwar wünscht sich die Gemeinde – wie andere auch – einen besseren Lärmschutz. Aber der Anwalt der Kommune rät von rechtlichen Schritten ab.
Um bei der Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau gegen mögliche Benachteiligungen – vor allem in Sachen Lärm – gewappnet zu sein, haben sich die Gemeinden Buchloe, Kaufering, Weil und Igling zusammengeschlossen und eine Klagemöglichkeit rechtlich prüfen lassen. Wie Penzings Bürgermeister Johannes Erhard dazu in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates sagte, „bestehen jedoch keinerlei Erfolgsaussichten für ein klageweises Vorgehen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 31. August 2017“.
Erhard ging auf den Gesprächstermin der Gemeinden mit dem Rechtsanwalt Frank Sommer ein. Dieses Treffen hatte am 21. November im Rathaus Kaufering stattgefunden (LT berichtete). Ergebnis: Einer Gemeinde steht zwar ein Klagerecht zu. Allerdings nur, wenn von einem Planfeststellungsbeschluss ihre „eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange betroffen sind“. Also erst dann, so Erhard, „wenn die eigene Planungshoheit beeinträchtigt ist oder dadurch eine bestimmte kommunale Planung nachhaltig gestört wird oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden“.
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