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Abgaben
27.03.2015

Bald für Baumaßnahmen zahlen?

Weil Schondorf Geld von der Bank braucht, legt das Landratsamt der Gemeinde eine neue Satzung nahe

Muss eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen werden und müssen künftig auch die Bürger bei Straßenreparaturen mitbezahlen? Mit dieser Frage war der Schondorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung konfrontiert. Wie berichtet, ist der diesjährige Haushalt nur mit weiteren Kreditaufnahmen zu finanzieren. Verwaltungschef Ralf Müller fasste den Inhalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Haushaltssatzung vom Landratsamt so zusammen: Bei weiteren Investitionen und einer weiteren Verschuldung drohe die Ausbaubeitragssatzung. Eine solche Satzung, so Müller, sollen Gemeinden erlassen, um Anlieger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen zu können, wenn dabei eine Straße wesentlich verbessert wird. Dabei orientiert sich der Anteil, der von den Anliegern bezahlt werden muss, danach, wie eine Straße eingestuft ist. Bei einer Erschließungsstraße ist ein Verhältnis von 80:20 (Anlieger:Gemeinde) üblich. Anwohner von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen kommen günstiger weg. Weil die Finanzlage bislang recht gut war, musste die Gemeinde diese Satzung nicht erlassen, berichtete Müller. Bei den Nachbargemeinden werde diese in Eching, aber nicht in Greifenberg erhoben.

„Wir greifen den Bürgern in die Tasche“, um unsere Projekte zu finanzieren“, interpretierte Wolfgang Schraml (Freie Wähler) den Sachverhalt. Er habe schon 2013 vor einem solchen Szenario gewarnt. Er beantragte, sofort eine Finanzausschusssitzung einzuberufen mit dem Ziel, Maßnahmen zu erarbeiten, damit die Gemeinde ihre Handlungshoheit über ihre Finanzen nicht verliert. Außerdem forderte er bis dahin einen sofortigen Ausgabestopp aller Projekte. Auch über eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer oder eine Erhöhung von Kindergartengebühren sollte nachgedacht werden, schlug Schraml als Alternativen vor.

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