Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Eching: Bald wieder ein Fall für das Gericht?

Eching
08.02.2017

Bald wieder ein Fall für das Gericht?

Wie geht es weiter mit dem Norwegerhaus? Die Gemeinde Eching hat eine Außenbereichssatzung erlassen, um es zu halten. Das Landratsamt hat rechtliche Schritte dagegen angekündigt.
Foto: Julian Leitenstorfer

Norwegerhaus Gemeinde beschließt Außenbereichssatzung für südlichen Kaaganger. Landratsamt will dagegen vorgehen und pocht auf Beseitigung. Petition für Erhalt erfolgreich

Die Gemeinde Eching bleibt dabei: Die baulichen Möglichkeiten sollen im südlichen Kaaganger über eine Außenbereichssatzung geregelt und das „Norwegerhaus“ oder „Wielands-Hütt“ genannte Gebäude soll erhalten werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung Satzungsbeschluss mit 10:2 Stimmen gefasst.

Die Untere Baubehörde im Landratsamt hält das Regelwerk für rechtswidrig und droht rechtliche Schritte an. Die Bauexperten erinnern an die in zweiter Instanz bestätigte Beseitigungsanordnung für die Wielands-Hütt und daran, dass der Eigentümer zugesagt habe, das Gebäude abzureißen. Er hatte das historische Künstlerhaus so verändert, dass es nicht mehr denkmalgeschützt ist und das Gebäude nun als Schwarzbau im Außenbereich gilt. Die Gemeinde pocht aber auf ihre Planungshoheit: Planungsziel ist danach, die vorhandene Splittersiedlung im Außenbereich insgesamt zu ordnen und den Bauherren mehr Flexibilität zuzubilligen. Um die bestehenden Gebäude sind beispielsweise Baufenster gezogen. Die Gemeinde will überdies, „aus kulturhistorischer und ortsplanerischer Sicht“ das Norwegerhaus in der ehemaligen Künstlerkolonie erhalten – auch wenn dieses nicht mehr denkmalgeschützt ist. Von der Abbruchzusicherung wisse man nicht, heißt es in der Abwägungsentscheidung. Die Gemeinde habe mit dem Hauseigentümer einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Darin ist geregelt, in welcher Optik das Haus erhalten werden muss. Jetzt ist das Gebiet mit seinen neun Anwesen Außenbereich, die Möglichkeiten für Sanierung und Umbau richtet sich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch. Der Bereich bleibt auch mit Satzung Außenbereich, es fallen jedoch Ausschlusskriterien des Paragrafen 35 weg. Voraussetzung dafür, dass eine derartige Satzung aufgestellt werden darf, ist, dass dort eine „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ existiert. Darüber gehen nun die Meinungen auseinander. Bezweifelt wird seitens der Unteren Baubehörde auch, dass das Gebäude im Rahmen dieser Satzung gehalten werden kann. Denn andere öffentliche Belange, wie Naturschutz oder Landschaftspflege können einem Vorhaben auch im Geltungsbereich einer derartigen Satzung weiterhin entgegengehalten werden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.