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22.04.2014

Bauer zahlt 2000 Euro Geldauflage

Gericht verhandelt über Gewalt unter Berufskollegen

Freunde waren sie noch nie, die beiden Bauern, die sich jetzt vor Gericht gegenüberstanden: der eine von ihnen (48) als Angeklagter – der andere (67) als Zeuge und „Geschädigter“. Richtig zur Sache gegangen zwischen den beiden ist es am Nachmittag des 31. Dezember 2013. Dies im Umfeld ihrer Bauernhöfe, die nicht weit auseinanderliegen. Laut Anklage soll der Jüngere, der vom Frühschoppen kam, den Älteren beleidigt, zu Boden geschubst und außerdem einmal oder öfters mit einer oder auch mit zwei Händen gewürgt haben.

Was sich tatsächlich abgespielt hat, das wurde in der Hauptverhandlung nicht bekannt. Aus mehreren Gründen: Es gab keinen „neutralen“ Zeugen für das handgreifliche „Bauerntheater“. Der 48-Jährige verwickelte sich nach Meinung von Richterin Simone Zwiener, Staatsanwalt Markus Klatt und Verteidiger Rechtsanwalt Joachim Feller in viele Widersprüche: dies gegenüber seinen Aussagen bei der Polizei und an Eides statt. Die Beteuerung des Angeklagten, dass er seinen Kontrahenten nur am Hemd gepackt, vor sich hergeschoben, aber nicht gewürgt habe, half den Vertretern von Recht und Gesetz nicht weiter. Genauso wenig die Feststellung des 67-Jährigen: Er habe den Angreifer nicht berührt und aufgeatmet, als ihn ein junger Mann aus dem Würgegriff des 48-jährigen Mannes befreite.

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