Hausen Tiefschwarz heben sich die Maulwurfshügel von der grünen Wiese ab, der Boden federt weich bei jedem Schritt: Die Vergangenheit als Moor ist den landwirtschaftlichen Flächen zwischen Hausen und Petzenhofen anzusehen. Ein Graben geht mitten hindurch, er dient als Vorfluter für die Drainagen. Seine Funktion erfüllt er in jüngster Vergangenheit nur noch bedingt, denn Wasserbaumeister der besonderen Art haben sich hier niedergelassen: Biber. Und sie werden hier mittlerweile auch durch Abschuss bekämpft. Von Stephanie Millonig
"Der Biberdamm hier wurde ausgebaggert", erzählt Paul Zahn und zeigt auf einen Haufen Äste neben dem Gewässer. Zahn ist hauptamtlicher Biberbeauftragter des Landkreises und hierfür die ideale Besetzung: er ist Landwirt, er ist Jäger und er hat persönlich ein großes Interesse an Ökologie. Aus Sicht der Ökologie passt der Biber genau in den Lebensraum hier bei Hausen. Durch seine emsige Bau- und Stautätigkeit schafft er eine Wiedervernässung von Flächen und wertet sie biologisch auf. Auch an größeren Bächen kann er laut Zahn positiv für andere Arten wirken: "Wenn er einen Baum fällt und dieser mit der Krone im Wasser liegt, wird das zum Schutzraum für kleine Fische." Bleibe das Wasser in den Wiesenflächen, diene dies auch dem Hochwasserschutz.
Wirtschaftliche Verluste für die Bauern
Doch Zahn will die Ökologie nicht ohne den Menschen verstanden wissen, wie im Gespräch deutlich wird. Er verweist darauf, dass es nicht darum geht, dass kurzzeitig eine Lache auf der Wiese steht, sondern um konkrete wirtschaftliche Verluste für die Landwirte. Ein Mähdrescher sei hier in der Nähe eingebrochen und es habe fünf Stunden gedauert, ihn zu befreien. "Das sind fünf Stunden Verdienstausfall plus die Kosten, um die Maschine herauszuziehen." Bei einem anderen Landwirt sei überflutet gewesen und bestimmte Grasarten abgestorben, der Bestand wurde lückig. Wenn ein Schlepper einbreche, könne es zu tödlichen Unfällen kommen. Man könne Naturschutz nicht gegen die Landwirte machen.
In einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung wurde im August 2008 unter anderem festgelegt, dass Maßnahmen bis zum Abschuss zugelassen werden können. Geregelt werden muss dies freilich über das Landratsamt, wie Zahn betont. Selbst wer einen Damm entfernen will, der muss sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Denn der Biber unterliege weiterhin dem strengen Artenschutz, und selbst ein flapsiger Spruch, der zur Tötung des Tieres anregt, könne als Aufforderung zu einer Straftat gewertet werden, so Zahn.
Ein oder zwei Familien leben hier
Nach einer gemeinsamen Beratung von Naturschutz, Jagdvorsteher und betroffenen Landwirten wurde laut Zahn im Sommer beschlossen, bei Hausen temporär gegen die Biber vorzugehen. Wie viele es genau sind, kann er nicht sagen, vielleicht eine große Familie oder zwei Familien mit jeweils vier Jungen. Auch der Abschuss wurde erlaubt, ebenso wie schon an der Schweinach in Windach. "Wünschenswert ist immer, dass die örtlichen Jäger dies übernehmen." Dämme wurden entfernt, wobei hier grundsätzlich darauf zu achten ist, dass die sogenannte Einfuhrröhre in die Biberburg nicht freigelegt wird.
Die beste Lösung wäre für Zahn, derartige Feuchtflächen wie bei Hausen für den Naturschutz aufzukaufen und dem Biber zu überlassen, und so wieder wertvolle Moorflächen zu bekommen. Die Biodiversität werde durch die Tätigkeit des Bibers erhöht, sagt Zahn, weist aber auch darauf hin, dass der Bauer ein Recht hätte, sein Eigentum wirtschaftlich zu nutzen. Ein Dilemma nicht nur auf der Fläche bei Hausen.
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