Bekannte Gesichter
Zwei Prozesse in einer Woche mit den gleichen Beteiligten.
Zwei Verhandlungen innerhalb von drei Tagen zu zwei verschiedenen Vorfällen – fast mit den gleichen Beteiligten, allerdings in verschiedenen „Rollen“. Eine der beiden Straftaten wurde am Montag juristisch verhandelt. Sie endete mit einer Bewährungsstrafe für den 21-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung im Juli 2015. Das andere Vergehen kommt am heutigen Mittwoch vor das Amtsgericht. „Die beiden Komplexe können nicht getrennt voneinander betrachtet werden“, erklärte Strafrichter Alexander Kessler.
Zurück in den Juli 2015. Ein 21- und ein 16-Jähriger sollen sich schon länger nicht mehr „grün“ gewesen sein. Angeblich habe der Jüngere den anderen und dessen Familie – Vater, Mutter und eine Schwester – immer wieder beleidigt und provoziert. Bei der Begegnung im Stadtgebiet sollten sich die Beiden auf Wunsch von Bekannten, aussprechen und „Frieden schließen.“ Daraus wurde jedoch nichts.
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