Bislang acht Fälle von Vogelgrippe
Die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel gilt weiterhin. Es gab auch schon Verstöße dagegen. Wie das Landratsamt reagiert
Mit einer toten Lachmöwe, die Mitte November am Ostufer des Ammersees gefunden wurde, kam die Vogelgrippe auch in unserer Region an. Nur wenige Tage später wurde eine Beobachtungszone rund um den See eingerichtet. Am 18. November folgte die allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel, die immer noch in ganz Bayern gilt. Allein im Landkreis sind davon etwa 850 Tierhalter betroffen. Und eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht.
Dr. Michael Veith ist der Leiter des Veterinäramts in Landsberg. Erst vor wenigen Tagen wies er via Pressemeldung daraufhin, dass die bayernweite Stallpflicht weiterhin Gültigkeit besitzt und der Schutz der Bestände von Hausgeflügel oberste Priorität habe. Und so müssen die Tiere auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung untergebracht werden. So soll verhindert werden, dass sie mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Gleichzeitig dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, das auch Wildvögeln zugänglich ist. Futter, Einstreu und andere Gegenstände müssten für Wildvögel unzugänglich sein.
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