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02. Februar 2010 04:49 Uhr

Das Recht am eigenen Körper

Sie wollte immer Zahnärztin werden, doch die Juristerei hat sie noch mehr fasziniert. Also spezialisierte sich Bianka Dörr aufs Biomedizinrecht. "Das ist meine Möglichkeit, beide Interessen miteinander zu verbinden", sagt die 36-jährige Zürcherin, die an der Juristischen Fakultät ein Jahr eine Gastprofessur für Medizinrecht, Gesundheitswissenschaften und Zivilrecht hat. Von Alois Knoller

Das Recht am eigenen Körper
Foto: ALFA

Prof. Henning Rosenau, der geschäftsführende Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Fakultät, ist froh, sie gewonnen zu haben. Aufgrund des medizinischen Fortschritts tut sich hier ein riesiges Feld völlig neuer Rechtsfragen auf. In Biobanken werden zum Beispiel Gewebe, Blut, Ei- und Samenzellen Hunderttausender Menschen gespeichert und ihr Potenzial wird nicht nur wissenschaftlich ausgewertet. "Die ganze Krankheitsgeschichte der Person, ihre Lifestyledaten, sogar ihr religiöses Bekenntnis werden mit Fragebögen erhoben", weiß Bianka Dörr. Wer darf darauf zugreifen, für welche Zwecke? Wofür wurde eine Einwilligung gegeben? Wie weit wurden die Spender aufgeklärt?

"Die Studenten finden das Gebiet sehr spannend", sagt die sympathische Gastprofessorin. Ab und zu geht sie mit ihnen auf Exkursion, damit die Erkenntnisse durch Anschauung untermauert werden. Am Fußballstadion könnte sie genauso stehen bleiben wie in einer Biobank. Denn Bianka Dörr untersucht auch Rechtsfragen der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers, die bei Leihmutterschaft nicht haltmacht. Models, Fußballer, Hochleistungssportler vermarkten genauso ihren Körper. Und was ist mit Blutspenden und Organhandel? "Es ist heute eine deutliche größere Sensibilisierung für die Thematik vorhanden", so die Juristin.

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In Augsburg findet Bianka Dörr ein anregendes Umfeld. Mehrere Kollegen beschäftigen sich mit dem Biomedizin- und Gesundheitsrecht, sodass sich ein interessanter Austausch ergibt. Bei den Studenten sei das Fach beliebt und sehr nachgefragt. Und sie seien "unglaublich motiviert und engagiert". Selbst am Wochenende kommt ein Blockseminar allemal gut an.

Elf Stunden unterrichtet die Juristin jede Woche an der Uni Augsburg. Auch Persönlichkeitsrecht gehört dazu, das in Deutschland erst von der Rechtsprechung entwickelt wurde, während es in der Schweiz gesetzlich komplex geregelt ist. Punkten kann Bianka Dörr nicht zuletzt mit profunden Kenntnissen des englischen Rechts. Mit ihren Studenten geht sie Fälle der englischen Gerichte durch, erklärt die unterschiedliche Betrachtung, lässt sie selbst Verträge auf Englisch formulieren ("Das brauchen sie später in jeder Wirtschaftskanzlei").

Sie selbst erwarb 1998 den Master of Common Law, forschte 2001 in Cambridge und war im Sommer 2008 Gastwissenschaftlerin am Londoner King's College. Im Sommer 2009 forschte sie an der Fondation Brocher in Genf, ein internationales und interdisziplinäres Forschungszentrum. Bianka Dörr schätzt diese Atmosphäre. "Ob das, was wir juristisch erarbeiten, den Bedürfnissen der Praxis entspricht, erfährt man nur im Austausch." »Meinung

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