Das ungewisse Ringen um die Altkleider
Firmen klagten vor Gericht dagegen, nicht mehr sammeln zu dürfen – mit unterschiedlichem Ausgang
Es geht hin und her. Seit der Landkreis ein eigenes Sammelsystem für Altkleider und Altschuhe eingeführt hat, haben vier private Unternehmen dagegen geklagt, ihre Sammlungen einstellen zu müssen. Zwei Mal gab das Verwaltungsgericht München der Klage statt, bei Verhandlungen im Juni und Juli erhielt das Landratsamt Recht. Die Rechtslage scheint ungewiss, zumal die Beteiligten auf ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts warten.
Seit über einem Jahr stehen auf den 34 Wertstoffhöfen 59 Container der vom Landkreis mit der Sammlung von Altkleidern und Altschuhen beauftragten Firma mit Sitz nahe Bremen. Die gewerblichen Sammlungen waren vom Landratsamt bis Ende Juni 2014 befristet genehmigt worden. Vier Firmen haben dagegen geklagt. Dabei hatte ein Unternehmen aus Isernhagen bei Hannover ebenso Recht bekommen wie eine Firma mit Sitz in Geisenhausen im Landkreis Landshut. Nach den beiden erstinstanzlichen Urteilen des Verwaltungsgerichts dürfen beide ihre Behälter weiterhin im Landkreis aufstellen.
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