Denkmalschutz hat Vorrang
Keine Fotovoltaikanlage auf einem Altstadtdach. Sorge vor Präzedenzfall
Es bleibt dabei: Es wird im Bereich der Altstadt keine Fotovoltaikanlage geben. Auch wenn diese nur schwer oder gar nicht einsehbar sein sollte. Die Sorge davor, einen Präzedenzfall zu schaffen, war bei einer Mehrheit im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss größer, als dem Wunsch eines einzelnen Bürgers nachzukommen und dadurch von der gültigen Altstadtsatzung abzuweichen.
Die besagt nämlich, dass im Gültigkeitsbereich der ensemblegeschützten Innenstadt „Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie“ unzulässig sind. Doch genau das wollte der Besitzer eines Anwesens, auf dem Gebäude zwischen Vorderanger und Mühlbach stehen. Im rückwärtigen Teil befindet sich unter anderem ein Bürogebäude, das nun mit einer PV-Anlage versehen werden soll, und zwar auf dem nach Süden geneigten Pultdach. Laut Vorlage der Verwaltung ist der Bürobau nicht einzusehen, auch nicht von der Mühlbachseite aus. Lediglich der südliche Nachbar hat relativ freie Sicht.
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