Der Ehemann schweigt plötzlich: Freispruch für die Ehefrau
Das Amtsgericht kann nicht feststellen, ob es eine angezeigte Messerattacke wirklich gab. Die Angeklagte kann den Gerichtssaal gut gelaunt verlassen.
Gut gelaunt verließ die Angeklagte, 66, den Gerichtssaal und gönnte sich gleich eine Portion Kaffee in einem Café im Zentrum der Stadt. Richter Michael Eberle hatte die Frau soeben vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. „Logischerweise“ musste er das tun, wie er sagte. Denn selbst nach der Beweisaufnahme wisse er nicht, wer nun Recht hat: Die 66-jährige Ehefrau oder ihr 63-jähriger Ehemann, der die Strafanzeige in die Wege geleitet hatte.
Die Angeklagte sagt, sie habe Kartoffeln geschält
Doch der Reihe nach: Der Frau wurde vorgehalten, dass sie in der gemeinsamen Wohnung zwei Mal im Lauf der vergangenen zwei Jahre mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser auf ihren Mann losgegangen sein soll. Und sie habe versucht, auf ihn einzustechen: „Das stimmt nicht“, entrüstete sich die Frau. Es sei ganz anders gewesen: Sie habe in der Küche Kartoffeln geschält. Und da habe sie der Mann im Rahmen eines verbalen Streites plötzlich am Arm gepackt und am Hals gedrückt. Das sei zu einem anderen Zeitpunkt nochmals passiert. Wann genau, das wurde nicht bekannt. Da soll ihm, so der Mann vor Gericht, der gemeinsame Sohn geholfen haben, der Frau das Messer zu entreißen.
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