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  3. Bürgermeisternachfolge: Der Wahlleiter muss aus der Verwaltung sein

Bürgermeisternachfolge
13.07.2012

Der Wahlleiter muss aus der Verwaltung sein

Bürgermeisterin Christl Weinmüller tritt zum 31. Juli zurück.
Foto: Seidl-Cesare

Iglinger Räte müssen aus rechtlichen Gründen andere Personen für Aufgaben besetzen

Das Thema schien bereits seit der Sitzung vom 12. Juni abgehakt, trotzdem hatte sich der Gemeinderat Igling in seiner jüngsten Sitzung nun erneut mit der Bestellung von Gemeindewahlleiter und Stellvertreter zu beschäftigen.

Wie berichtet, tritt die Iglinger Bürgermeisterin Christl Weinmüller zum 31. Juli zurück. Ein Nachfolger muss gewählt werden. Die beiden am 12. Juni für die Aufgabe als Gemeindewahlleiter ausgesuchten und vom Gremium bestätigten Personen erfüllen allerdings laut Rechtsaufsicht nicht mehr die Voraussetzungen für das Ehrenamt, wie Sitzungsleiter und Zweiter Bürgermeister Günter Först jetzt mitteilte. Demnach soll der Gemeindewahlleiter bereits ein Amt (Erster oder Zweiter Bürgermeister) bekleiden oder Mitarbeiter der Verwaltung sein. Der Gemeinderat Igling entschied sich nun einstimmig für VG-Geschäftsstellenleiter Patrik Piller und Hubert Klaus, in der VG Igling zuständig für EDV, Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als Beisitzer im Wahlausschuss, diese sollen laut Först aus den Gemeinderats-Fraktionen kommen, fungieren: Gudrun Glatz, Bernhard Lang (beide Dorfgemeinschaft Igling), Thomas Ziegler (Freie Wähler) und Norbert Hofmuth (Dorfgemeinschaft Holzhausen) zum Vorschlag.

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