Die Dießener Fußgängerzone wird wegen ihm zum Fall fürs Gericht
Der Gastronom Martin Brink geht juristisch gegen die Kommune vor. Das sind die Gründe des ehemaligen Gemeinderats.
Mehr als ein Dutzend Seiten umfasst der anwaltliche Schriftsatz, mit dem sich Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichts am Donnerstag, 8. November, in Dießen befassen werden. Hintergrund ist eine Klage des Wirtsehepaars Anna und Martin Brink vom Traditionsgasthof Unterbräu sowie der Götzfried GmbH gegen die Marktgemeinde Dießen. Zwei Themen wollen sie geklärt haben: Es geht um Ausnahmeparkgenehmigungen und auch um die geplante Fußgängerzone in der Mühlstraße und am Untermüllerplatz. Außerdem geht es für die Richter in einem weiteren Fall um verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Von-Eichendorff-Straße.
Brink trat von seinem Amt als Gemeinderat zurück
Martin Brink ist kein großer Freund der Fußgängerzone, vor allem, da er in dem Bereich zusammen mit seiner Frau den Gasthof Unterbräu samt Übernachtungszimmern betreibt. Dass er durch die Maßnahmen der Gemeinde, einen Bereich ohne Autos zu schaffen beziehungsweise durch erschwerte Zufahrtsbedingungen für seine Gäste negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsbetrieb befürchtet oder gar erleidet, daraus hat er bislang kein Geheimnis gemacht.
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