Die Fußgängerzone auf Probe war rechtlich nicht zulässig
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat heute den Untermüllerplatz in Dießen besucht und die Fußgängerzone auf Probe bewertet. Was die Kläger zu dem Ergebnis sagen. Jetzt sollen auch die Fragebogen an die Haushalte raus.
Die Fußgängerzone auf Probe in der Mühlstraße und dem Untermüllerplatz war rechtswidrig. Darauf wies der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dr. Dietmar Wolff, am Donnerstag bei der Verhandlung im Sitzungssaal der Marktgemeinde Dießen. Da die Versuchsphase allerdings inzwischen wieder beendet ist, erklärten sich die Kläger mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden. Von Anfang an war das Gastronomen-Ehepaar Anna und Martin Brink gegen die Einführung einer Fußgängerzone im Bereich Untermüllerplatz und Mühlstraße gewesen. Für sie habe eine solche Regelung wirtschaftliche Einbußen zur Folge. „Jetzt wissen wir, dass wir mit der Ablehnung der Fußgängerzone recht haben", so die Brinks. Sie hatten Klage eingereicht: Die Dießener Fußgängerzone wird wegen ihm zum Fall fürs Gericht.
Anna und Martin Brink betreiben den Gasthof „Unterbräu“, der mitten in diesem Bereich liegt. Und dort hatten sich die Richter am Vormittag zu einem Ortstermin eingefunden, um sich persönlich ein Bild von den Gegebenheiten zu machen. In der anschließenden Verhandlung ließ Richter Dietmar Wolff dann sehr schnell durchblicken, dass die Grundlage der Klage, nämlich der Versuch der Durchführung einer Fußgängerzone, seit Ende September nicht mehr existiert.
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