Die Gemeinde hat hier nichts zu planen
Die Fläche um die denkmalgeschützte Güterhalle ist nach wie vor als Bahngelände gewidmet. Was das für die Abriss-Klage bedeutet
Eine neuerliche Wendung gibt es nun zur denkmalgeschützten Güterhalle am Schondorfer Bahnhof. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte sich im Zuge der juristischen Einschätzung der gemeindlichen Rechtsanwälte heraus, dass die Gemeinde über das Schicksal des Güterschuppens nicht nur wegen des Denkmalschutzes derzeit gar nicht frei entscheiden kann.
Die Gemeinde hatte kürzlich Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des Landratsamtes eingereicht, der einen Abbruch des Güterschuppens aus Gründen des Denkmalschutzes nicht genehmigte. Wie Geschäftsstellenleiter Ralf Müller dem Gremium nun erläuterte, empfiehlt die Rechtsvertretung der Gemeinde aber, diese Klage nicht weiter zu verfolgen. Den denkmalgeschützten Bahnhof, zu dem auch der Güterschuppen gehört, hatte die Gemeinde von der Bahn gekauft. Allerdings unterliegt die Immobilie bis heute nicht der gemeindlichen Planungshoheit, denn: „Die Anlage ist noch nicht entwidmet“, berichtete Müller zum Areal des Güterschuppens. Auch die Nutzungsmöglichkeiten seien damit eingeschränkt, sagte er.
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