Die Gemeinden wären am Zug
Antworten von der Regierung und vom Chiemsee-Verband
Muss ein Bti-Einsatz genehmigt werden?
Regierung von Oberbayern Der Einsatz von Bti ist in Bayern außerhalb von Gewässern und außerhalb von Schutzgebieten grundsätzlich genehmigungsfrei. Verboten ist dagegen das Einbringen in Gewässer, also insbesondere alle Fließgewässer einschließlich Gräben sowie Altwasser, Seen und Teiche einschließlich von Wasserschilfflächen. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung ist dann erforderlich, wenn das Präparat zum Beispiel in einem Naturschutzgebiet oder in besonders störempfindlichen Bereichen (zum Beispiel Wiesenbrütergebiet während der Brutzeit) eingesetzt werden soll. Ansprechpartner für diese Genehmigung sind für Landschaftsschutzgebiete und durch Rechtsverordnung ausgewiesene Wiesenbrütergebiete mit Betretungsverboten oder -beschränkungen die Landratsämter, für Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete die Regierung von Oberbayern.
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