Die Sache mit dem ständigen Aufenthalt
Warum in Scheuring aus einem verwilderten Acker kein Bauland wird
Klarer als vom Kläger gedacht war vor Kurzem ein Fall für das Verwaltungsgericht in Scheuring. Es ging ums Bauen beziehungsweise um die Frage, wo der Innenbereich endet und wo der Außenbereich beginnt. Am Ende wurde die Klage gegen einen ablehnenden Bauvorbescheid des Landratsamts abgewiesen.
Am südlichen Ortsrand von Scheuring liegt östlich der Lechstraße ein etwas verwildertes landwirtschaftliches Grundstück, eingerahmt von einem Wohngebiet auf der einen und einer landwirtschaftlichen Halle auf der anderen Seite. Rund zwei Tagwerk ist es groß und sein jetziger Besitzer aus dem Schwäbischen erwarb es nach eigenen Angaben vor einiger Zeit bei einer Zwangsversteigerung für rund 80000 Euro. Bald darauf stellte er eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Die Gemeinde versagte ihr Einvernehmen, das Landratsamt lehnte eine Bebauung ab. Begründung: Außenbereich.
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