Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Finanzen: „Die denkbar ungerechteste Satzung“

Finanzen
02.12.2014

„Die denkbar ungerechteste Satzung“

Kauferinger Räte wollen Anwohner nicht für Straßenbau zur Kasse bitten. Aber es bleibt ihnen kaum etwas anderes übrig

Die Kauferinger müssen die Verbesserung ihrer Straßen wohl bald mitfinanzieren. Der Marktgemeinderat erwägt den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung. Diese regelt, wie hoch der Eigenanteil der Anwohner beim Ausbau einer Straße ist. Je nach Umfang der Bauarbeiten kann es sich dabei sogar um fünfstellige Summen pro Anliegergrundstück handeln. In der jüngsten Marktgemeinderatssitzung sprach sich zwar ein Großteil der Räte gegen die Satzung aus. Der Gemeinde wird aber kaum etwas anderes übrig bleiben, als sie einzuführen.

Geschäftsstellenleiter Rainer Biedermann erläuterte, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bereits vor elf Jahren angesichts der finanziellen Verhältnisse Kauferings erstmals empfohlen hatte, eine solche Satzung zu erlassen. Mittlerweile sei die Lage ernster: Werde die Satzung nicht eingeführt, kündigte die Rechtsaufsicht im Landratsamt an, einen Haushalt 2015, der neue Darlehen vorsieht, nicht zu genehmigen. Der Hintergrund: Eine Gemeinde ist verpflichtet, mögliche Einnahmequellen zu nutzen. Die Marktgemeinderäte diskutierten danach intensiv über das Thema, einen Beschluss fassten sie aber auf Antrag von Bürgermeister Erich Püttner noch nicht. Der ehemalige Bürgermeister Dr. Klaus Bühler (Kauferinger Mitte) erläuterte, warum man sich den Hinweisen der Rechtsaufsicht so lange widersetzt habe. „Es ist die denkbar ungerechteste Satzung“, sagte er. „Ich war nie ein Fan.“ Meinrad Mayrock (CSU) pflichtete ihm bei. Aber, sagte er, man müsse trotzdem schauen, dass die Gemeinde Herr des Verfahrens bleibe. Rainer Biedermann führte in diesem Zusammenhang aus, die Verwaltung schlage vor, dass die Satzung erst für Bauvorhaben gelten soll, die nach dem 1. Januar 2015 abgeschlossen werden. Denn sonst könnten die Bürger auch rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Das will die Gemeinde verhindern.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.