Die nächtliche Jagd auf Wildschweine ist umstritten
Dass Agrarminister Brunner Nachtzielgeräte erlauben möchte, stößt im Landkreis auf geteiltes Echo. Es gibt auch andere Lösungen
Gehen Jäger künftig mit einem Nachtzielgerät auf die Pirsch? Geht es nach Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner dann soll dies im Kampf gegen die rasant ansteigende Zahl von Wildschweinen in besonders betroffenen Regionen möglich sein. Genehmigen kann dies aber einzig und allein das Bundeskriminalamt. Bei den Jägern im Landkreis ist der Einsatz des militärischen Hilfsmittels allerdings höchst umstritten.
Georg Duschl ist der Vorsitzende des Jagdschutz- und Jägervereins Landsberg. Er sagt, dass der Einsatz von Nachtzielgeräten derzeit das Bundesjagd- und das Waffengesetz verbieten. Die Nutzung sei nur wenigen, zum Beispiel der Polizei und der Bundeswehr vorbehalten. Für alle anderen seien sowohl Erwerb als auch Besitz verboten. Das Verbot könne nur das Bundeskriminalamt aufheben. Rechtlich gesehen müsse das öffentliche Interesse am Gebrauch des Nachtzielgeräts das Sicherheitsinteresse überwiegen. Das sei die Einschätzung von Professors Dr. Johannes Dietlein, der an der Universität in Düsseldorf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre inne hat. Das wäre aber höchstens bei „wirklich gravierenden“ Wildschäden der Fall, wie es sie im Landkreis Landsberg jedenfalls nicht gebe.
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