Dieses Mal ein Treffer für den Markt
Verwaltungsgericht sieht keinen Grund, den Bescheid der Kommune wegen Geheimnisverrats zu beanstanden. Ehemaliger Bürgermeister muss Ordnungsgeld bezahlen.
Die Klage von Kauferings Altbürgermeister Dr. Klaus Bühler gegen ein von der Kommune gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld wird wohl abgewiesen: Daran ließ die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München bei der Verhandlung am Mittwoch wenig Zweifel. Das Urteil dürfte in schriftlicher Form erst in einigen Wochen vorliegen.
Wie berichtet hatte der frühere Bürgermeister, der nach seinem krankheitsbedingten Rücktritt im Jahr 2012 ab 2014 noch Gemeinderatsmitglied war, in einer Pressemitteilung im Juli 2014 aus einer nichtöffentlichen Sitzung mitgeteilt, das Gremium habe beschlossen, eine von ihm gewährte Umzugsbeihilfe vom Empfänger per Klage zurückzufordern. Die Reaktion der Gemeinde: Bühler wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro aufgebrummt – wegen Geheimnisverrats. Dagegen zog der frühere Rathauschef vor Gericht. Denn die Klage sei längst kein Geheimnis mehr gewesen und im Übrigen bezweifle er, ob das, was er in der Pressemitteilung bekanntgemacht habe, geheimhaltungsbedürftig gewesen sei.
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