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Urteil
02.10.2015

Ein Faustschlag wird ziemlich teuer

Zur Geldstrafe kamen noch drei Jahre auf Bewährung. Täter wurde selbst noch Opfer

700 Euro in sieben Monatsraten muss ein Mann an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Er soll einen anderen Mann, 22, an einem Januar-Morgen 2015 auf dem Parkplatz vor einem Lokal in Landsberg mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dadurch verletzt haben. „Selbst wenn er Sie zunächst blöd angemacht haben sollte, sind Sie schuld“, schrieb Strafrichter Alexander Kessler dem seit zwei Jahren einschlägig vorbestraften Angeklagten ins Stammbuch. Und beließ es nicht bei der Geldauflage, sondern verurteilte den 30-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren.

Der hatte die Tat eingeräumt. Und führte ins Feld, dass ihm der Geschädigte, heute 22, vor zehn Jahren seine Freundin ausgespannt haben soll. Diese Begründung nahm ihm niemand im Gerichtssaal ab. Auch das „Warum?“ konnte in der Hauptverhandlung nicht gelöst werden. Dafür der Zoff, den es eines Morgens um sechs gegeben hatte. Und angeblich seit vielen Jahren immer gibt, „wenn wir uns treffen“, so der 30-jährige Mann. Im angeklagten Fall begegnete man sich auf einem Parkplatz. In dem Auto saßen, als es zur Sache ging, vier junge Leute. Sie kamen aus Kaufbeuren, hatten dort gefeiert. Zu ihnen stieß der 30-Jährige, der im Lokal gefrühstückt hatte. Über die hinten links geöffnete Autotüre soll er sich plötzlich ins Fahrzeug gebeugt und dem Beifahrer, dem 22-jährigen Opfer, mit der Faust einen Schlag gegen die linke Gesichtshälfte versetzt haben. Er habe ihm verbal so zugesetzt, „dass es mir in dem Moment gereicht hat“, berichtete der Faustkämpfer.

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