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  3. Ammersee: Ein besonderer Schutz für Kiesufer und Seeleiten 

Ammersee
14.12.2017

Ein besonderer Schutz für Kiesufer und Seeleiten 

Kiesufer und Schilfbestände prägen wie hier bei Eching den Ammersee. Bestimmte Areale sind im Flora-Fauna-Habitatgebiet „ Ammerseeufer und Leitenwälder“ besonders geschützt.
Foto: Thorsten Jordan

In Starnberg wurde das FFH-Gebiet „Ammerseeufer und Leitenwälder“ diskutiert. Am ehemaligen Echinger Badestrand soll die Freizeitnutzung geregelt werden. Wie das geschehen soll, ist offen.

Der Ammersee und seine Ufer bestechen nicht nur durch ihre Naturschönheit, was sich in und auf Kiesufer, in den Hangwäldern oder Schilfwiesen verbirgt, ist von großem Wert: Als „Ammerseeufer und Leitenwälder“ sind Teilbereiche als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet im Rahmen des Europäischen Naturerbe Natura 2000 geschützt. Es handelt sich um das Ammersee-Nordufer zwischen Eching und Stegen (Teilgebiet I), das Ufer mit See-Leitenhängen zwischen Stegen und Buch (II), das Ufer zwischen Breitbrunn und Herrsching-Lochschwab mit Rieder Wald (III), den Moränenabschnitt mit vermoorten Senken zwischen Breitbrunn und Rausch (IV) und die Leitenhänge zwischen Schloss Seefeld und Herrsching-Wartaweil einschließlich des Kientals (V). In Starnberg wurde nun am Runden Tisch der Managementplan vorgestellt. Was es grundsätzlich damit auf sich hat, erläuterte Martin Bachmann vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg: EU-weit sind FFH-Gebiet über bestimmte Lebensraumtypen und bestimmte Tier- und Pflanzenarten definiert. Wo sich welche Lebensräume und Arten befinden und in welchem Zustand sie sind, ist kartiert, dass heißt erfasst. Im Managementplan werden Schritte definiert, wie der Lebensraum erhalten beziehungsweise verbessert werden kann.

Auch ein Platz für wärmeliebende Arten

Aktiv werden müssen hier nur die Behörden, ein privater Grundeigentümer kann nicht zu einer Verbesserungsmaßnahme gezwungen werden. Im Allgemeinen gilt, dass auf privatem Grund nach „guter fachlicher Praxis“ gewirtschaftet werden darf, wie Bachmann erläuterte. Aber der Lebensraumtyp muss erhalten werden, es gilt das „aktive Verschlechterungsverbot“. Dazu ein Beispiel von Bachmann: Ein Areal ist als Eschen-Erlenwald definiert. Dann darf hier nur bis zu einem bestimmten Maß Bergahorn gepflanzt werden. Gerhard Märkl vom AELF Ebersberg ging inhaltlich auf den Wald und das Gebiet insgesamt ein: „86,7 Prozent der Fläche des FFH-Gebiets sind Lebensraumtypen, das ist eine enorm hohe Zahl an wertvollen Flächen.“ Das Fünfseenland ist geprägt durch mehrere Eiszeiten und dadurch vielseitige Strukturen. Hinzukommt, dass sowohl Ammersee als auch Starnberger See als Temperaturpuffer dienen und für ein mildes Klima sorgen. „Hier im Fünfseenland ist das südlichste Gebiet für die wärmeliebende Elsbeere.“

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