Ein ominöses Loch im Motorblock
Angeklagtem Mann ist kein Betrug nachzuweisen: Freispruch
Es ging um ein Loch, das vor dem Kauf eines Motorrads nicht zu sehen war und hinterher den Kläger 1200 Euro gekostet hat. Der wegen Betrugs gegen den 50-jährigen Verkäufer aus Landsberg ausgestellte Strafbefehl in gleicher Höhe wurde nun von Amtsrichterin Stefanie Mader aufgehoben. Sie sprach den Mann frei. Die ihm in der Anklage zur Last gelegte Tat sah sie als nicht nachgewiesen an.
Der Angeklagte soll einem anderen Mann im August 2015 eine Motocross-Maschine für fast 2000 Euro verkauft, aber verschwiegen haben, dass das Fahrzeug Mängel aufweise. Konkret lautete der Vorwurf des Käufers: Es soll Öl aus einem Loch im Motorblock ausgelaufen sein. Wie in der Hauptverhandlung vor dem Landsberger Amtsgericht bekannt wurde, existiert kein schriftlicher Kaufvertrag. Inwieweit mündlich über Mängel im Einzelnen gesprochen worden war, darüber gingen die Meinungen auseinander.
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