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Drogen
20.07.2015

Ein riesiger Haufen „Gras“

Warum eine Bewährung im Amtsgericht kein Thema mehr war

Mit einer Bewährungsstrafe wäre der 23-jährige Angeklagte davongekommen, wenn er die ihm zur Last gelegten Taten – unerlaubte Abgabe von Drogen im Dezember 2013 an einen 17-, heute 19-Jährigen – eingestanden hätte. Der Mann schlug jedoch den Rat des hauptamtlichen Schöffenrichters Alexander Kessler zu Beginn der Hauptverhandlung im Amtsgericht in den Wind. Und wollte Gericht und Staatsanwalt offenbar auf eine falsche Spur führen. Das gelang ihm nicht: Der 23-Jährige wurde zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt.

Kessler und Staatsanwalt Marco Ottaviano nahmen ihm seine Aussagen großteils nicht ab. Die beiden stützten sich nach der Beweisaufnahme auf die Aussage des Polizisten, der mit den Ermittlungen vertraut war. Und vor allem auf die des damals 17-Jährigen, der als Zeuge vor Gericht erschien. Er saß Mitte Dezember 2013 in einer Gemeinde im südlichen Landkreis mit mehreren Jugendlichen zusammen. Sie wollten rauchen. Aber keine Zigaretten. Der Sinn stand ihnen nach Drogen. Doch woher nehmen? Der 17-Jährige kannte offenbar eine „gute Adresse“. Er soll spontan zum Handy gegriffen, eine „App“ geschrieben und Marihuana bestellt haben. Dies tat er bei einem 23-Jährigen, der sich jetzt vor Gericht verantworten musste. Schon eine Stunde nach der Bestellung soll er mit einem Pkw vorgefahren sein und etwa 20 Gramm Marihuana geliefert haben. Die Drogen wurden dem 17-Jährigen im Auto übergeben und von ihm ins Haus gebracht. Geraucht wurde von allen Beteiligten: „Plötzlich lag ein riesiger Haufen ‚Gras’ vor uns auf dem Tisch“, erinnert sich einer aus der Runde.

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