Eine Ankündigung ist noch kein Gesetz
Nach der Absichtserklärung der CSU, die Anliegerbeiträge abschaffen zu wollen, stellen sich erst einmal viele Fragen. Und wie verhalten sich die Gemeinden bei laufenden Projekten?
Nein, zu feiern hat es in der Penzinger Pfettenstraße noch nichts gegeben. Zwar hat nach den Freien Wählern jetzt auch die CSU-Landtagsfraktion angekündigt, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen. Doch ob die Grundstückseigentümer in der 2016 ausgebauten Pfettenstraße davon etwas haben werden, ist offen: Erst in diesen Tagen sei ihnen mitgeteilt worden, dass die Beitragsbescheide Ende Januar oder Anfang Februar verschickt werden, heißt es aus der Anwohnerschaft. Da die Grundstücke an der Pfettenstraße recht groß sind, drohen damit weiterhin Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Die Anlieger wollen zwar jetzt beantragen, die Beitragserhebung auszusetzen, bis sich die Gesetzesänderung konkretisiert. Allzu viel Hoffnung, dass der Gemeinderat dem zustimmt, haben sie jedoch nicht, wie eine Anwohnerin sagt: „Ob für uns das noch rückwirkend gelten wird, werden die Gerichte klären“, befürchtet sie und rechnet nicht mit einem Entgegenkommen.
Pürgen kam der Aufforderung nach
Eine Ankündigung und die Resolution der Regierungsfraktion im Landtag machen auch noch kein Gesetz. So sind auch Andreas Graf und Maria Habel von der Kommunalaufsicht im Landratsamt zu verstehen. Sie hatten in den vergangenen Monaten den Gemeinden, die bislang keine Straßenausbaubeitragssatzung haben, noch eingeschärft, ihrer Pflicht zum Erlass einer solchen nachzukommen. Der Pürgener Gemeinderat kam der Aufforderung noch im November nach, in Kaufering wurde ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst.
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