Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Hat ein Mann seine frühere Lebensgefährtin attackiert? Die Beteiligten präsentieren vor Gericht zwei unterschiedliche Versionen.
Vor Gericht geht es meist um Glaubwürdigkeit. Vor allem dann, wenn das, was von den Prozessbeteiligten gesagt wird, so gar nicht zusammen passt. So auch in einem Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht in Landsberg verhandelt wurde. Ein heute 36 Jahre alter Mann soll seiner ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner beiden Söhne Hose und Unterhose ausgezogen und sich auf sie gelegt haben. Er könne sie vergewaltigen, wenn er dies wolle, soll er gesagt haben. Vor Gericht präsentierte er eine andere Geschichte. Die Frau habe ihn schlagen wollen. Er habe sich nur gewehrt. Richterin Stefanie Mader schenkte der 37-Jährigen Glauben und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe.
Der Angeklagte lebt mittlerweile mit einer neuen Partnerin in Landsberg, seine frühere Lebensgefährtin weiterhin mit den beiden sechs und acht Jahre alten Söhnen in einer Gemeinde am Ammersee. Über den Vorfall, der sich dort Anfang August 2015 ereignet hat, berichteten beide ganz unterschiedlich. Vor Gericht wurde nicht nur der Streit verhandelt, sondern auch die Frage, ob der 36-Jährige an diesem Tag mit dem Auto gefahren ist. Im November 2014 war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Sperre wäre am Tag nach dem Vorfall abgelaufen.
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