Eine Großbaustelle für Juristen
Die Frage, wie hoch die Entschädigung für einen Grundstückseigentümer ausfallen soll, ist Gegenstand von gleich drei Gerichtsverfahren
Gleich zwei Mal an einem Tag vertrat kürzlich Bürgermeister Josef Lutzenberger die Gemeinde Utting vor Gericht: Es ging um das obere der beiden Regenrückhaltebecken am Mühlbach. Das wurde zwar schon im vergangenen Jahr errichtet, aber den Juristen bereitet das Thema nach wie vor reichlich Arbeit, zumal es zu diesem Komplex auch noch ein drittes Verfahren gibt. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie hoch der Grundstückseigentümer entschädigt werden muss, weil auf seiner Wiese ein Dammbauwerk errichtet wurde und dadurch immer mal wieder Wasser auf seinem Grünland gestaut wird.
Zunächst schien es beim zweiten Termin – vor der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts in München – eine Sache von ein paar Minuten zu sein, so einträchtig gaben sich die Vertreter von Landratsamt und Gemeinde auf der einen und der klagende Grundstückseigentümer auf der anderen Seite. Dann kam es aber doch anders.
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