Es fehlen nur noch Stellplätze für Räder
Die Anlage in der Spöttinger Straße für 15 Wohnungen und Gewerbe ist jetzt genehmigt.
Im zweiten Anlauf hat es nun geklappt. Auf dem Grundstück der Spöttinger Straße 19a darf eine Wohnanlage mit Gewerbe und Tiefgarage entstehen. Der Bauausschuss erteilte seine Zustimmung unter der Voraussetzung, dass die Planungen noch mit einer überdachen Radunterstellmöglichkeit für mindestens Fahrräder ergänzt wird und auch die Dachbegrünung für den Flachdachbereich mit aufgenommen wird.
Schon einmal, nämlich im Juli, hatte der Bauausschuss zugestimmt, dass dort eine Wohnanlage mit elf Wohnungen und 120 Quadratmetern Wohnfläche entstehen darf. Doch dann wechselte das Grundstück die Eigentümer und die möchten nun die Wohnungen einmal in zwei Hauptbaukörpern unterbringen, die als Vorder- und Rückgebäude geplant sind. Die werden über einen Mittelbau verbunden. Im Vordergebäude an der Spöttinger Straße soll dabei im Erdgeschoss Gewerbe untergebracht werden, mit zwei Wohnungen darüber. Insgesamt, so sehen es die Planungsunterlagen vor, sollen in den dreigeschossigen Gebäuden (Erd- und Obergeschoss sowie Penthaus) nun 15 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 1088 Quadratmetern sowie 160 Quadratmeter Gewerbefläche entstehen. Die durchschnittliche Wohnungsgröße soll bei 74 Quadratmetern liegen. Die erforderlichen Stellplätze für anlagen dieser Größenordnung bringen die Eigentümer beinahe zu 100 Prozent in einer Tiefgarage unter, die über eine eingehauste Zufahrt erreicht werden kann. Von 25 geforderten Stellplätzen werden 23 in der Tiefgarage untergebracht und fünf oberirdisch integriert. Anforderungen also übererfüllt. Alfred Ganzenmüller, städtischer Beauftragter für den Wohnungsbau, weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass die Bauherrn den Beschluss des Bauausschusses aufgenommen haben, den Mittelbau mit einem Flachdach und die beiden Hauptgebäude mit einem nicht ausbaufähigen Walmdach auszustatten. „Dadurch wird dem Baukörper auch die Wuchtigkeit genommen.“ Auch hätten die Eigentümer die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats wie etwa die Herausnahme von geplanten Vor- und Rücksprüngen der Fassade ernst genommen und in die Planungen integriert. Die Richtlinien der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) werden bei diesem Vorhaben nicht greifen, da für das Gebiet bereits ein Bebauungsplan existiert.
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