Unter Aufsicht der Jugendamts wurde im Landkreis eingekauft. In 20 von 63 Fällen das Alter nicht überprüft. Von Thomas Wunder

An einer Kasse in einem beliebigen Supermarkt. Auf dem Band liegen eine Cola, Chips und eine Flasche Rum. Als die Kassenkraft den Rum über den Scanner zieht, erhält sie den elektronischen Hinweis, dass der Käufer über 18 Jahre alt sein muss. Sie ignoriert den Hinweis. Einer von 20 Fällen im Landkreis Landsberg. 63 Testkäufe hat das Amt für Jugend und Familie seit Oktober getätigt, bei fast der Hälfte der Kontrollen wäre Schnaps an Jugendliche verkauft worden, wie Amtsleiter Peter Rasch in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses sagte.
Die Ergebnisse bestätigen Peter Rasch darin, die Testkäufe auch weiterhin durchzuführen. Seit Oktober sind zwei Jugendlichen unter der Aufsicht eines Mitarbeiters des Jugendamts in Supermärkten, Getränkemärkten, Tankstellen und Drogeriemärkten unterwegs. Sie kaufen in der Regel Zigaretten, Cola, Chips und Schnaps ein. Werden sie nicht kontrolliert, wird der Einkauf im Anschluss storniert. Die Kassenkraft muss ein Bußgeld zahlen, zudem wird der Filialleiter informiert. Auch im umgekehrten Fall sucht der Vertreter des Jugendamts das Gespräch mit der Kassenkraft.
Wie Peter Rasch sagt, versuchen viele Märkte mit aufwendiger Technik dem Missbrauch entgegenzuwirken. Dies erfolge über den Scanner, der die Kassenkraft bei den entsprechenden Produkten dazu auffordert, das Alter des Käufers zu kontrollieren. Auf dem Bildschirm erscheine in der Regel ein eigenes Fenster, das weggedrückt werden muss. Dennoch haben Angestellte bei 63 Kontrollen, in 20 Fällen keine Kontrolle durchgeführt. Bei acht Testkäufen wurde laut Rasch zwar das Alter kontrolliert, aber offenbar falsch berechnet. Die ausgesprochenen Bußgelder berücksichtige dies. Wer gar nicht kontrolliert muss 100 Euro zahlen, wer sich verrechnet, für den sind 50 Euro fällig.
Auf Nachfrage der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestätigte Peter Rasch, dass die Testkäufe weitergehen. Es sei durchaus möglich, dass ein Markt zwei Mal im Jahr kontrolliert wird. Es sei in anderen Landkreisen zu beobachten, dass die Verstöße dort dauerhaft zurückgehen, wo Testkäufe stattfinden. Vor allem die Bußgelder hätten abschreckende Wirkung. Beim Missbrauch von Alkohol allein auf Prävention zu setzen reicht nach Ansicht des Jugendamtsleiters nicht aus. „Nur gelegentliche Kontrollen führen zu einem Umdenken.“
Von den 28 Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt ereigneten sich laut Statistik des Jugendamts die meisten in Supermärkten (18). Es folgen Tankstellen (4) und Getränkemärkte (3). Ein Unterschied zwischen Stadt und Land sei nicht auszumachen. Bei den 26 Testkäufen in Landsberg wurden zehn Verstöße registriert. 37 Mal wurde im übrigen Landkreis kontrolliert, wobei es zu 18 Verstößen kam. Bei den Kontrollen sind Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren die Testkäufer. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen sie weder Schnaps noch Zigaretten kaufen, Bier oder Wein wären erlaubt.
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