Flüchtlingsfamilien ziehen in „Drei Rosen“ ein
Der ehemalige Dießener Gasthof wird wieder als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt. Wird der Mietvertrag zwischen Gemeinde und Landratsamt über das Jahr 2020 hinaus verlängert?
Seit einigen Monaten steht der Gasthof Drei Rosen in Dießen leer. Bis März lebten dort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die vakante Phase soll nun bald wieder vorüber sein, denn das Landratsamt möchte die Unterkunft wieder nutzen. Dort sollen vorrangig Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die sich noch im Asylverfahren befinden, untergebracht werden, wie der Sprecher des Landratsamts, Wolfgang Müller, auf LT-Anfrage bestätigte.
Der Landkreis selbst benötigt die Unterkunft, in der zuletzt unbegleitete minderjährige Asylsuchende untergebracht waren, nicht mehr. Wolfgang Müller: „Die jungen Leute sind inzwischen volljährig geworden.“ Nun übernehme der Freistaat Bayern, der durch das Staatliche Landratsamt vertreten wird, das Objekt als dezentrale Asylunterkunft. Neue Bewohner werden nun Alleinerziehende mit ihren Kindern sein und Familien. Zum Hintergrund: Der Landkreis als kommunale Einrichtung ist nur für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zuständig. Für alle anderen Personen, so Müller, ist der Freistaat zuständig, der durch das Staatliche Landratsamt vertreten wird.
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