Freispruch statt Bewährungsstrafe
Tätervideo zeigte nicht einmal die gleiche Kleidung. Auch Staatsanwältin lenkt ein
Die Verhandlung vor dem Landgericht in Augsburg endete mit einem Freispruch. In erster Instanz war der 34 Jahre alte Mann im Dezember vergangenen Jahres am Amtsgericht in Landsberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er in der Schlossberggarage einen Parkscheinautomaten aufgebrochen haben soll. Doch das Landgericht konnte der Beweisführung des Amtsgerichts nicht folgen.
Schon bei der Verhandlung in Landsberg hatte der Angeklagte die Tat geleugnet. Ursprünglich waren ihm drei Aufbrüche von Parkscheinautomaten in zwei Parkgaragen der Stadt angelastet worden. Letztlich wollten ihm Richterin Sabine Grub und Staatsanwalt Christian Peikert aber nur einen Aufbruch im November 2013 in der Schlossberggarage nachweisen. Dabei soll der Mann mit einen Kassenbehälter aufgehebelt und 105 Euro Bargeld gestohlen haben. Als Beweise wurden eine Videoaufnahme aus der Tatnacht von geringer Qualität herangezogen und ein Foto des Mannes, das einen Monat zuvor in der gleichen Parkgarage von ihm gemacht wurde. Ein städtischer Mitarbeiter hatte die beiden Fotos verglichen und gesagt, es handle sich um ein und dieselbe Person.
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