Freistaat muss die Seeanlagen herausrücken
Verwaltungsgericht verpflichtet das Land, die 1,8 Hektar zwischen Segelclub und Strandhotel nach Dießen einzugemeinden
Die Dießener Seeanlagen sollen künftig auch wirklich ein Teil der Marktgemeinde Dießen sein: Das Verwaltungsgericht in München hat am Donnerstag entschieden, dass acht bislang gemeindefreie Grundstücke an der Seepromenade in das Gemeindegebiet eingegliedert werden müssen. Die 7. Kammer gab damit einer Klage der Gemeinde recht, die erhoben wurde, nachdem der Freistaat einen Eingemeindungsantrags abgelehnt hatte.
„Das freut mich“, kommentierte Bürgermeister Herbert Kirsch den Richterspruch. Das Entscheidende dabei: Wenn die Seeanlagen zum Gemeindegebiet gehören, gewinnt die Kommune auch die Planungshoheit über diese Fläche. Das ist Voraussetzung, um etwaige Umgestaltungswünsche über einen Bebauungsplan zu regeln. Nach der bisherigen Rechtslage hatte die Gemeinde keine entsprechende Handhabe.
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