Fuchstaler Windenergie: Kaltental blitzt erneut vor Gericht ab
Der Rechtsstreit um die Windräder der Gemeinde Fuchstal könnte beendet sein. Oder geht die Gemeinde Kaltental in die nächste Instanz?
Seit Mai 2016 erzeugen die vier Fuchstaler Windkraftanlagen im Kingholz elektrische Energie. Jetzt ist auch die letzte rechtliche Hürde genommen. Der Markt Kaltental (Landkreis Ostallgäu) ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit seinem im August 2015 gestellten Normenkontrollantrag gegen den Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen gescheitert. Eine Revision gegen den Beschluss vom 8. Oktober ist laut Gericht nicht möglich.
Es gibt noch rechtliche Möglichkeiten für die Gemeinde Kaltental
Zusätzlich hat Kaltental die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans seien grundsätzlich kein statthafter Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens, heißt es unter anderem in der Begründung des Gerichts. Er habe an seinen Kaltentaler Amtskollegen Manfred Hauser geschrieben, teilte Fuchstals Bürgermeister Erwin Karg in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit. Karg habe ihn gefragt, ob er von der Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Gebrauch machen werde. Dieser habe ihm schnell geantwortet und gemeint, er habe die Angelegenheit abgehakt, werde die Möglichkeit aber im Gemeinderat besprechen.
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