Gegen Sendemasten
Igling ändert Innerörtlichen Bebauungsplan
Igling Die politischen Entscheidungsgremien in der Gemeinde Igling möchten im innerörtlichen Bereich keine weitere Sendeanlage mehr errichtet haben. In der jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat Igling deshalb einstimmig, beim Innerörtlichen Bebauungsplan die Festsetzungen im Paragrafen „Technische Außenanlagen“ so zu formulieren, dass es im Gemeindebereich zumindest schwieriger wird, einen Mobilfunkmasten aufzustellen. Wichtigste, vorläufig beschlossene Festsetzung in diesem Paragrafen ist die Einschränkung der Gesamthöhe von technischen Anlagen an oder auf Gebäuden. Diese dürfen die Gebäudefirsthöhe um maximal 3,5 Meter übersteigen.
Grund für die Änderung des Innerörtlichen Bebauungsplans mit Neufestsetzung der Ziffer „Technische Außenanlagen“ ist das von einem Netzbetreiber angestrebte Klageverfahren gegen den Beschluss des Gemeinderats Igling im vergangenen Jahr, keine weitere Erhöhung eines bestehenden Sendemastens in der Unteriglinger Straße mehr zuzulassen (LT berichtete). Für dieses Grundstück hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre beschlossen. Letztere trägt bereits Früchte: Wie Bürgermeister Günter Först auf Nachfrage mitteilte, wurde wegen der vom Gemeinderat erlassenen Veränderungssperre das Klageverfahren bei der jüngsten Verhandlung vorerst auf Eis gelegt.
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