Gremium verzichtet auf Klage gegen Bauvorbescheid des Landratsamtes und auf Bebauungsplan
Greifenberg Der Greifenberger Gemeinderat unternimmt jetzt doch keine weiteren Schritte gegen den inzwischen auch vom Landratsamt befürworteten Bau von vier Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Landsberger Straße in Neugreifenberg. Auf der Tagesordnung der Sitzung am Dienstagabend standen zwar eine Anfechtungsklage gegen den Vorbescheid des Landratsamtes, der Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung eines Bebauungsplans auf der Tagesordnung. All dies soll jedoch nicht weiterverfolgt werden.
Seit etwa einem Jahr beschäftigt Verwaltung und Gemeinderat das Grundstück Landsberger Straße 10. Zunächst hatte der frühere Eigentümer eine Bauvoranfrage eingereicht, welche die Errichtung von vier Häusern auf dem rund 2200 Quadratmeter großen Grundstück vorsah. Im Prinzip war der Gemeinderat damit einverstanden, allerdings sollten die Gebäude im Hinblick auf die Umgebungsbebauung etwas niedriger werden. Danach griff ein Landsberger Bauträger das Vorhaben wieder auf. Inwieweit dessen Höhenentwicklung dann den Vorgaben des Gemeinderats und dem Einfügungsgebot des Baugesetzbuchs entsprach, darüber bestanden im Gemeinderat unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit vertrat die Meinung, die Häuser mit Wandhöhen von 4,50 Meter und Grundflächen von knapp 100 Quadratmetern fügten sich nicht ein. Dies stand freilich im Gegensatz zur Einschätzung des Landratsamtes. Dessen ungeachtet verweigerte der Gemeinderat im Dezember abermals mit 8:7 Stimmen das Einvernehmen. Zugleich wurde gefordert, eine Veränderungssperre zu erlassen und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Einvernehmen wurde ersetzt
Daraufhin stand die Sache jetzt wieder auf der Tagesordnung. Inzwischen hatte das Landratsamt wie angekündigt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Gegen eine solche Entscheidung kann eine Anfechtungsklage erhoben werden. Doch darauf verzichtete der Gemeinderat nun bei einer Gegenstimme nach eingehender Debatte. Damit waren auch die Veränderungssperre und der Bebauungsplan praktisch passé. Denn diese Instrumente brächten nur etwas, wenn die Gemeinde gegen die Entscheidung des Landratsamtes klagen und vor dem Verwaltungsgericht auch Recht bekommen würde. Dies hätte die Aufhebung des Bauvorbescheids zur Folge. Die Gemeinde könnte dann unbelastet davon konkrete Festsetzungen zur Bebauung erlassen – freilich immer nur in dem Rahmen, der nach der Umgebungsbebauung rechtlich möglich wäre.
Nach dem von Bürgermeister Johann Albrecht vorgetragenen Schreiben des Landratsamtes verstößt die Gemeinde mit der Verweigerung des Einvernehmens gegen den Paragrafen 36 des Baugesetzbuches. Das Einvernehmen dürfe aber nur verweigert werden, wenn sich ein Bauvorhaben nicht in die Umgebung einfüge.
Schon so viel Kritik eingehandelt
Dem widersprachen Alois Schön und Harry Huck. „Der Eichelgarten in unmittelbarer Nachbarschaft hat eine andere Bebauung als das Vorhaben“, erklärte Schön, „mir geht es ums Ortsbild.“ Außerdem habe sich der Gemeinderat wegen anderer genehmigter Projekte schon so viel Kritik im Dorf eingehandelt. „Für das erste Haus der Reihe hätte eine Änderung angeregt werden sollen“, meinte auch Rasso Pittrich und wiederholte damit seine Forderung aus den Sitzungen davor. Im Übrigen, so Pittrich, hätte die Gemeinde bereits bei der ersten Bauvoranfrage einen Bebauungsplan aufstellen und eine Veränderungssperre erlassen müssen, „jetzt ist es zu spät“. Elisabeth Baus, selbst Juristin, vermutete, dass eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg mehr habe. (löbh)
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